Antrag - 16/SVV/0300

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Gestaltungssatzung Potsdamer Mitte" gemäß § 81 der Brandenburgischen Bauordnung vorzulegen. Diese Satzung soll insbesondere die Bereiche Steubenplatz, Schlossstraße, Friedrich-Ebert-Straße bis Platz der Einheit, Schwertfegerstraße, Am Alten Markt und den Staudenhof erfassen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In den kommenden Jahren werden in Potsdams Mitte 40 neue Häuser entstehen. Dieser neue öffentliche Raum, Gebäude, Straßen und Plätze, sollte für alle Bevölkerungsgruppen und auch für Menschen, die dort nicht wohnen, hohe Aufenthaltsqualität besitzen. Das wird besser gelingen, wenn dieses Gestaltungsziel in einer Satzung formuliert und festgehalten wird, um so die einzelnen Bauvorhaben aufeinander, mit dem historischen Stadtbild und den festgelegten Leitfassaden abzustimmen. Allein von der Bauordnung werden diese Fragen in dieser Tiefe nicht behandelt. Insofern dient eine Gestaltungssatzung Bauherren als wichtige Orientierung und praktisches Handbuch; sie zeigt Festlegungen und Spielräume auf und erleichtert während der Bauplanung die Abstimmung zwischen allen Beteiligten.

 

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