Beschlussvorlage - 16/SVV/0332
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2016
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Erläuterung
Begründung:
Entsprechend § 112 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Im Unterschied zu anderen Gemeinden organisiert die Landeshauptstadt Potsdam nicht nur die Schülerbeförderung, sondern finanziert auch die daraus entstehenden Kosten als freiwillige Leistung. Die vorgenannte Regelung sieht bislang nur eine Beförderung zwischen dem Wohnort und der besuchten Schule vor. Die näheren Umstände der Beförderung sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung zu regeln. Dies ist durch die letzte Neufassung der Schülerbeförderungssatzung vom 17. Dezember 2013 erfolgt.
Mit dem Antrag, Drucksache 15/SVV/0665, wurde vorgeschlagen, die Schülerbeförderungssatzung dahingehend zu ändern, dass auch der Fahrdienst zwischen Schule und Hort bzw. zur Schulanschlussbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gewährleistet wird. Dem Vorschlag soll mit der beiliegenden Satzungsänderung gefolgt werden.
Durch die Satzungsänderung erhalten die Eltern die Wahl, zwischen der Beförderung
- von der Schule zur Wohnung oder
- von der Schule zu einer Schulanschlussbetreuung.
Dazu wird im § 5 Abs. 2 ein schriftlicher Verzicht des Anspruchs auf die Beförderung von der Schulanschlussbetreuung oder der Schule zur Wohnung aufgenommen, soweit Eltern die Beförderung zu einer Schulanschlussbetreuung wünschen.
Die Satzung wird dahingehend im § 5 Abs. 2 um folgenden Satz ergänzt:
„Sofern eine Beförderung innerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt von der Schule zur Anschlussbetreuung gewünscht ist, entfällt die (anschließende) Beförderung von der Schulanschlussbetreuung bzw. der Schule zum Wohnort. In diesem Fall ist eine Verzichtserklärung dem Antrag beizufügen.“
Durch die Verzichtserklärung entstehen der Landeshauptstadt Potsdam keine zusätzlichen Kosten.
Im Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Bildung und Sport vom 16. Februar 2016 erfolgt die Beförderung bis zum Beschluss der Satzungsänderung auf Kulanz durch den Fachbereich Bildung und Sport.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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310,2 kB
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