Antrag - 16/SVV/0339
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezahlung Überstunden Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rechtsstreit um die Bezahlung von Überstunden, die Beschäftigte der Feuerwehr geleistet haben, unverzüglich die eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückzuziehen und die bislang durch die ordentlichen Gerichte bestätigten Zahlungsansprüche der Beschäftigten umgehend zu erfüllen.
Erläuterung
Begründung:
Die Lokalpresse berichtete in den letzten Monaten mehrfach über den Rechtsstreit von Beschäftigten der Potsdamer Feuerwehr, die gerichtlich die Bezahlung von geleisteten Überstunden durchsetzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied vor einem knappen Jahr zugunsten der Feuerwehrleute und ließ die Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Dagegen legte die Stadt Potsdam Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Nach Ansicht des Landesfachgruppenleiters Hagen Quehl versucht der Oberbürgermeister auf diesem Wege Geld einzusparen. Denn sofern keine individuelle Klage eingereicht wurde, gilt für die Überstundenansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Stadtverwaltung sollte ihrer Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber gerecht werden und im Umgang mit ihren Beschäftigten eine Vorbildrolle einnehmen. Dazu gehört selbstverständlich, dass alle geleisteten Arbeitsstunden auch bezahlt werden.