Antrag - 16/SVV/0339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rechtsstreit um die Bezahlung von Überstunden, die Beschäftigte der Feuerwehr geleistet haben, unverzüglich die eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückzuziehen und die bislang durch die ordentlichen Gerichte bestätigten Zahlungsansprüche der Beschäftigten umgehend zu erfüllen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Lokalpresse berichtete in den letzten Monaten mehrfach über den Rechtsstreit von Beschäftigten der Potsdamer Feuerwehr, die gerichtlich die Bezahlung von geleisteten Überstunden durchsetzen wollen.

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied vor einem knappen Jahr zugunsten der Feuerwehrleute und ließ die Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. Dagegen legte die Stadt Potsdam Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundes­verwaltungsgericht ein.

 

Nach Ansicht des Landesfachgruppenleiters Hagen Quehl versucht der Oberbürgermeister auf diesem Wege Geld einzusparen. Denn  sofern keine individuelle Klage eingereicht wurde, gilt für die Überstundenansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

Die Stadtverwaltung sollte ihrer Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber gerecht werden und im Umgang mit ihren Beschäftigten eine Vorbildrolle einnehmen. Dazu gehört selbstversndlich, dass alle geleisteten Arbeitsstunden auch bezahlt werden.

 

 

 

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