Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend der o.g. Drucksache war zu prüfen, ob und wie eine Sanierung des Vereinsheims von Fortuna Babelsberg e.V. auf dem Sportplatz „Am Stern“ erfolgen kann. Zudem sollte geprüft werden, ob Mittel aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm (KIP) genutzt werden können.

 

Gemäß Auskunft des Kommunalen Immobilien Service (KIS), als Betreiber/ Eigentümer der Sportanlage, kann bestätigt werden, dass aus baufachlicher Sicht ein allg. Sanierungsbedarf des Gebäudes besteht. KIS geht derzeit von einem geschätzten Sanierungsbedarf von 327.000,00 €r das Sportfunktionsgebäude aus. Auf Grund der schwierigen Haushaltslage und weiterer Prioritäten, wie Schulbau, war eine Etatisierung für diese Maßnahme bislang nicht möglich. Um eine Nutzung des Gebäudes im IST-Zustand weiterhin zu gewährleisten, nimmt KIS, bis zur tatsächlichen Sanierung des Gebäudes, im Rahmen des Gebäudeunterhalts und der Wartung Aufwendungen vor.

 

Gemäß dem Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages wird die kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur mit 15 Mio. Euro gefördert. Hierbei stellt der förderfähige Sportverein einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen aus dem KIP an den zuständigen Stadtsportbund (SSB), der aus allen eingegangenen und geprüften Anträgen eine Prioritätenliste erstellt. Die Stellungnahme des SSB, die Prioritätenliste und die Anträge werden an den Landessportbund weitergeleitet. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung von Eigenmitteln, seitens des Vereins, wird eine landesweite Antragsliste aufbereitet. Die endgültige Beschlussfassung zur Vergabe der Förderung erfolgt durch den Landesausschuss Sportstätten und Umwelt.

 

Fortuna Babelsberg e.V. ist über die Fördermöglichkeiten informiert worden. Bis zum Antragsschluss am 01.04.2016 hat der Verein nach unserem Kenntnisstand keinen Antrag gestellt.

 

Gemäß der Richtlinie zum Förderprogramm KIP wäre eine erneute Antragsstellung durch den Verein im Rahmen einer zweiten Tranche spätestens bis zum 01.09.2017 möglich.

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Erläuterung

 

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