Anfrage - 02/SVV/0771
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumbestand Universität Potsdam/Standort Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- S. Bretz, CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.11.2002
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Beschlussvorschlag
Mit
Schreiben vom 18. September 2002 teilen betroffene Bürger mit, dass im Zuge der
geplanten Investitionsmaßnahmen der Universität Potsdam mit einem erheblichen
Eingriff in den hiesigen Baumbestand zu rechnen ist, obwohl die besagten
Flächen nach Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesen sind.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
In
wieweit ist der Baumbestand bei den geplanten und bevorstehenden
Investitionsmaßnahmen der Universität Potsdam , insbesondere das Waldgrundstück
zwischen den Bahnanlagen und der Stahnsdorfer Straße, gefährdet?
Antwort:
Im Rahmen von Vorgesprächen zum Ausbau des Universitätsstandortes
Griebnitzsee hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem Landesbauamt eine
umweltschonende und Flächennutzungsplan-konforme Lösung bezüglich der
Stellplatzproblematik entwickelt
Die Abstimmungen mit den Fachbehörden (hier vor allem Untere
Denkmalschutzbehörde und
Untere Naturschutzbehörde) zielen darauf ab, die erforderlichen
Stellplätze so anzuordnen, dass
die Waldflächen östlich der August-Bebel-Straße nur randlich in
Anspruch genommen werden müssen. Die Waldkulisse vor dem leicht
schräggestellten, langgestreckten DRK-Gebäude soll
- auch entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Grünfläche
mit Waldcharakter" - erhalten bleiben! Die Durchsetzung dieses behutsamen
Planungsansatzes wird im Zulassungsverfahren durch die Beteiligungs-rechte der
Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch abgesichert (Einvernehmensregelung). Für die naturschutzrechtliche
Eingriffsbeurteilung ist
gemäß § 17 (2) des Brandenburgischen Naturschutz-gesetzes die
oberste Naturschutzbehörde zuständig. Die für Teilflächen erforderliche
Waldumwandlungsgenehmigung ist gemäß § 8 des Landeswaldgesetzes bei der unteren
Forstbehörde einzuholen. Anstelle der nach Baumschutzverordnung üblichen
Festlegung einer bestimmten Anzahl von Baumersatzpflanzungen wird hier als
Ausgleich für die nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung eine adäquate
flächenhafte Erstaufforstungsmaßnahme im Bereich Potsdam vorgesehen. Die beantragte
Waldumwandlungsgenehmigung für die Errichtung des Seminar- und Hörsaalgebäudes
ist durch
die zuständige unter Forstbehörde noch nicht erteilt worden, so
dass konkrete Angaben zu Ersatzmaßnahmen nach nicht gemacht werden können. Für
die Errichtung der Stellplatzanlage ist noch kein Waldumwandlungsantrag
gestellt worden. (vergl. hierzu
auch Beantwortung der Kleinen Anfragen DS 02/SVV/0602 und DS 02/SVV/0820)