Anfrage - 02/SVV/0771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Schreiben vom 18. September 2002 teilen betroffene Bürger mit, dass im Zuge der geplanten Investitionsmaßnahmen der Universität Potsdam mit einem erheblichen Eingriff in den hiesigen Baumbestand zu rechnen ist, obwohl die besagten Flächen nach Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesen sind.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

In wieweit ist der Baumbestand bei den geplanten und bevorstehenden Investitionsmaßnahmen der Universität Potsdam , insbesondere das Waldgrundstück zwischen den Bahnanlagen und der Stahnsdorfer Straße, gefährdet?

 

 

 

 

Antwort:

 

 

Im Rahmen von Vorgesprächen zum Ausbau des Universitätsstandortes Griebnitzsee hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem Landesbauamt eine umweltschonende und Flächennutzungsplan-konforme Lösung bezüglich der Stellplatzproblematik entwickelt 

Die Abstimmungen mit den Fachbehörden (hier vor allem Untere Denkmalschutzbehörde und

Untere Naturschutzbehörde) zielen darauf ab, die erforderlichen Stellplätze so anzuordnen, dass

die Waldflächen östlich der August-Bebel-Straße nur randlich in Anspruch genommen werden müssen. Die Waldkulisse vor dem leicht schräggestellten, langgestreckten DRK-Gebäude soll

- auch entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als „Grünfläche mit Waldcharakter" - erhalten bleiben! Die Durchsetzung dieses behutsamen Planungsansatzes wird im Zulassungsverfahren durch die Beteiligungs-rechte der Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch abgesichert (Einvernehmensregelung).  Für die naturschutzrechtliche Eingriffsbeurteilung ist

gemäß § 17 (2) des Brandenburgischen Naturschutz-gesetzes die oberste Naturschutzbehörde zuständig. Die für Teilflächen erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung ist gemäß § 8 des Landeswaldgesetzes bei der unteren Forstbehörde einzuholen. Anstelle der nach Baumschutzverordnung üblichen Festlegung einer bestimmten Anzahl von Baumersatzpflanzungen wird hier als Ausgleich für die nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung eine adäquate flächenhafte Erstaufforstungsmaßnahme im Bereich Potsdam vorgesehen.  Die beantragte Waldumwandlungsgenehmigung für die Errichtung des Seminar- und Hörsaalgebäudes ist durch

die zuständige unter Forstbehörde noch nicht erteilt worden, so dass konkrete Angaben zu Ersatzmaßnahmen nach nicht gemacht werden können. Für die Errichtung der Stellplatzanlage ist noch kein Waldumwandlungsantrag gestellt worden.  (vergl. hierzu auch Beantwortung der Kleinen Anfragen DS 02/SVV/0602 und DS 02/SVV/0820)

 

           

 

 

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Erläuterung

 

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