Antrag - 16/SVV/0363

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der AWO Kita gGmbH als Betreiber des Hortes "Rasselbande", schnellstmöglich - spätestens zum Schuljahresbeginn 2017/18 - die Errichtung eines Übergangsgebäudes in Modulbauweise mit einer Kapazität von 150 Plätzen am Schulstandort in der Friedrich-Wolf-Str. zu realisieren.

 

Die Realisierung soll bevorzugt durch den Einrichtungsbetreiber AWO erfolgen und im Rahmen eines entsprechenden Mietvertrages über die Laufzeit durch die Stadt refinanziert werden. Die erforderlichen Mittel für die Containermiete in Höhe von ca. 140.000,- jährlich + Nebenkosten (bei einer Standdauer von 5 Jahren lt. vorliegendem Angebot) sind ab 2017 bereitzustellen oder zusätzlich in den Haushalt aufzunehmen. Die einmalig anfallenden Planungs-, Erschließungs- und Herstellungskosten sind im Mietvertrag entsprechend zu berücksichtigen. Grundlage sind derzeitig vorliegende Angebote oder nachweislich günstigere.

Eine Eigenrealisierung durch die Stadt kann erfolgen, sofern die zeitlichen Abläufe einzuhalten sind und sich damit ein günstigerer Kostenrahmen darstellen lässt.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Schule und Hort weisen seit Jahren dringlich darauf hin, dass aufgrund der aufwachsenden Schülerzahlen die Horteinrichtung keinen Platz mehr im Schulgebäude hat. Zum Schuljahr 2016/17 werden nun erstmals alle Räume im Schulgebäude für die Absicherung des Unterrichtsbetriebes benötigt. Da zum Schuljahresbeginn kein Ausweichobjekt zur Verfügung steht, soll der Hort in 100%-Doppelnutzung gänzlich ohne eigene Flächen betrieben werden. Die notwendige Ausnahmegenehmigung hierfür ist bisher nicht erteilt und von einer zügigen Alternativlösung direkt abhängig.

Die bisher geplante Ausweichlösung im Ginsterweg bietet aber nur eine Kapazität von maximal 80 Plätzen und ist damit nicht ausreichend. Andere Standorte stehen nach umfänglichen Prüfungen im Umfeld nicht zur Verfügung. Eine dauerhafte Lösung wird nach bisherigen Planungen des KIS frühestens ab 2022 zur Verfügung stehen.

Damit ist eine Übergangslösung für mindestens fünf Jahre und spätestens zum kommenden Schuljahr zwingend erforderlich.

Bei vertraglicher Vereinbarung einer Refinanzierung hat die AWO als Einrichtungsbetreiber angeboten, unverzüglich mit der Umsetzung zu beginnen. Dies schließt die Aufstellung der Modulanlage einschließlich Planungsleistung, Genehmigungsverfahren, Fundamente sowie Erschließung mit den erforderlichen Medien (Wasser/Abwasser, Energie, Heizung). Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle nötigen Schritte einzuleiten, um das Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen.

Da ein Rechtsanspruch der Eltern auf einen Hortplatz besteht und auch der Schulbetrieb sicherzustellen ist, handelt es sich um einen unabweisbaren und pflichtigen Bedarf. Daher sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

 

Loading...