Antrag - 16/SVV/0346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Landeshauptstadt Potsdam das 2017 fortgeführte „Bundesprogramm Mehrfamilienhaus (2017-2020)“ nutzen kann und ggf. einen Beschluss mit der Aussage, dass die Kommune das Mehrgenerationenhaus in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses einbindet, einzubringen. Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist bis spätestens September 2016 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland.(http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/aktionsprogramm/bundesprogramm-mehrgenerationenhaus/) Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt.

 

Das Erfahrungswissen, das die Mehrgenerationenhäuser in ihrer Arbeit in den Kommunen als Instrumente unter anderem zur Ergänzung der sozialen Infrastruktur, zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte gesammelt haben, soll mit dem Bundesprogramm unterstützt und gesichert werden.

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