Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Den Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Potsdam 2015-2019.

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz-LGG) soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern entscheidend voranbringen und dient der Konkretisierung und Realisierung der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgegebenen verfassungsrechtlichen Ziele. Der vor diesem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Hintergrund erarbeitete Gleichstellungsplan gilt nach dem LGG sowie der Selbstbindung für eine Laufzeit von vier Jahren.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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