Beschlussvorlage - 02/SVV/0778
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- FB 26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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06.11.2002
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04.12.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erläuterung
Die
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird erforderlich, da im Bereich der
Wirtschaftsförderung die Gebühren für die Erteilung einer „Kleinen
Investitionsbescheinigung" für die vordringliche Anlegung von
Wohnungsgrundbuchblättern nicht detailliert geregelt war. Bisher wurde die
Gebühr nach dem allgemeinen Teil der Verwaltungsgebührensatzung erhoben, das zu
rechtlichen Unsicherheiten in der Gebührenerhebung führte.
Aus dem
gleichen Grund sind Ergänzungen von Verwaltungsgebühren im Bereich Liegenschaften erforderlich.
Des
weiteren wird eine Änderung im Bereich der Stadtplanung notwendig, weil
zwischenzeitlich neue Varianten zum Leistungs- und Dokumentationsumfang im
Komplex „Flächennutzungsplan" hinzugekommen sind, die nicht durch die
bisherigen Gebührenabstufungen abgedeckt wurden. Im Gebührenkomplex
„Flächennutzungsplan" werden die Gebührenstufen durch eine weit gespreizte
Gebührenspanne ersetzt, die alle Leistungsvarianten der Verwaltung abdeckt. Die
Gebührenspanne erhält als Obergrenze die bisherige Höchstgebühr für den
Gebührenkomplex „Flächennutzungsplan", so dass die Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung mit keiner Gebührenerhöhung verbunden ist.
Erklärung
zur nochmaligen Beschlussvorlage:
Die
erneute Beschlussfassung der Ersten Satzung zur Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung wird erforderlich, weil auf Grund eines Versehens in
der Druckerei die 2. Seite der Satzung nicht mitgedruckt wurde. Dadurch wurde
eine unvollständige Beschlussvorlage an die Stadtverordneten ausgereicht, die
in der Stadtverordnetenversammlung am 04.09.2002 mit diesem Mangel beschlossen
wurde.
Eine neue
Beschlussfassung wird auch notwendig, da zwischenzeitlich aus dem Bereich Liegenschaften notwendig gewordene
Gebühren ergänzt wurden. Dadurch musste die Beschlussvorlage gegenüber der
Beschlussvorlage 02/SVV/0502 geändert werden.