Beschlussvorlage - 02/SVV/0778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird erforderlich, da im Bereich der Wirtschaftsförderung die Gebühren für die Erteilung einer „Kleinen Investitionsbescheinigung" für die vordringliche Anlegung von Wohnungsgrundbuchblättern nicht detailliert geregelt war. Bisher wurde die Gebühr nach dem allgemeinen Teil der Verwaltungsgebührensatzung erhoben, das zu rechtlichen Unsicherheiten in der Gebührenerhebung führte.

 

Aus dem gleichen Grund sind Ergänzungen von Verwaltungsgebühren im Bereich  Liegenschaften erforderlich.

 

Des weiteren wird eine Änderung im Bereich der Stadtplanung notwendig, weil zwischenzeitlich neue Varianten zum Leistungs- und Dokumentationsumfang im Komplex „Flächennutzungsplan" hinzugekommen sind, die nicht durch die bisherigen Gebührenabstufungen abgedeckt wurden. Im Gebührenkomplex „Flächennutzungsplan" werden die Gebührenstufen durch eine weit gespreizte Gebührenspanne ersetzt, die alle Leistungsvarianten der Verwaltung abdeckt. Die Gebührenspanne erhält als Obergrenze die bisherige Höchstgebühr für den Gebührenkomplex „Flächennutzungsplan", so dass die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung mit keiner Gebührenerhöhung verbunden ist.

 

 

 

Erklärung zur nochmaligen Beschlussvorlage:

 

Die erneute Beschlussfassung der Ersten Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird erforderlich, weil auf Grund eines Versehens in der Druckerei die 2. Seite der Satzung nicht mitgedruckt wurde. Dadurch wurde eine unvollständige Beschlussvorlage an die Stadtverordneten ausgereicht, die in der Stadtverordnetenversammlung am 04.09.2002 mit diesem Mangel beschlossen wurde.

 

Eine neue Beschlussfassung wird auch notwendig, da zwischenzeitlich aus dem Bereich  Liegenschaften notwendig gewordene Gebühren ergänzt wurden. Dadurch musste die Beschlussvorlage gegenüber der Beschlussvorlage 02/SVV/0502 geändert werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da die betreffenden Fachbereiche die Gebühreneinnahmen für diese Leistungen im Haushaltsansatz als Einnahmen geplant haben und die Gebühren bei der neuen Leistungsfächerung in der Summe etwa gleich bleiben werden.

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