Anfrage - 02/SVV/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit einem Änderungsantrag in der SVV am 2. Oktober 2002 konnte die Fraktion BürgerBündnis verhindern, dass es dem Gewoba-Aufsichtsrat lt. Gesellschaftsvertrag künftig möglich sein würde, Geschäftsführern, leitendem Personal und deren Angehörigen (!) Darlehen zu gewähren. Vor diesem Hintergrund (vgl. DS 02/0637 §10, Abs. 5.1.) frage ich das Stadtoberhaupt:

Können Sie ausschließen, dass von der Gewoba bereits in der Vergangenheit Darlehen gewährt worden sind?

 

 

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Erläuterung

 

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