Anfrage - 02/SVV/0787
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadionübertragung an SVB 03
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Manfred Kruczek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.11.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Sportförderungssatzung Potsdams sieht unter bestimmten Bedingungen Abführungen
der Sportvereine an die Stadt bei Einnahmen aus Veranstaltungen vor. Im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Stadionübertragung muss auch diese Seite
der bisherigen Finanzströme zwischen Verein und Stadt beachtet werden. Daher
frage ich das Stadtoberhaupt:
Inwieweit
wären mit der o. g. Erbbaurechtübertragung an den SV Babelsberg 03 künftig
Einnahmeverluste für die Stadt verbunden?
Antwort:
Einnahmeverluste für die Sadt sind aus folgenden Gründen mit der
Bestellung des Erbbaurechts nicht verbunden:
Der städtische Zuschuss wird von 260 TEUR auf 150 TEUR abgesenkt.
Das heißt den Ausgaben der Stadt stehen im Haushaltsplan 2002 84 TEUR Einnahme
gegenüber, dies ist in der Vorlage zum Erbbaurecht berücksichtigt.
Darüber hinaus wird es mit der Erbpacht und dem Verkaufserlös
zusätzliche Einnahmen für die Stadt geben.
Nicht zu vergessen sind die Entlastungen im investiven
Bereich.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir dabei sind
eine Änderung der Sportfördersatzung für Sie vorzubereiten, die Folgendes
berücksichtigen soll:
Zusätzliche Einnahmen der Vereine, die derzeit keinen
Sportförderbedingungen unterliegen, sollen künftig auch nach Ortsrecht für
notwendige Investitionen in den Sportstätten durch die Vereine verwendbar
sein.
Dies ist sinnvoll vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltslage
der Stadt, um hier stärker eigenwirtschaftliche Potentiale zur Verbesserung der
Sportstätten nutzen zu können.