Anfrage - 02/SVV/0787

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sportförderungssatzung Potsdams sieht unter bestimmten Bedingungen Abführungen der Sportvereine an die Stadt bei Einnahmen aus Veranstaltungen vor. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Stadionübertragung muss auch diese Seite der bisherigen Finanzströme zwischen Verein und Stadt beachtet werden. Daher frage ich das Stadtoberhaupt:

Inwieweit wären mit der o. g. Erbbaurechtübertragung an den SV Babelsberg 03 künftig Einnahmeverluste für die Stadt verbunden?

 

 

 

Antwort:

 

 

Einnahmeverluste für die Sadt sind aus folgenden Gründen mit der Bestellung des Erbbaurechts nicht verbunden: 

 

Der städtische Zuschuss wird von 260 TEUR auf 150 TEUR abgesenkt. Das heißt den Ausgaben der Stadt stehen im Haushaltsplan 2002 84 TEUR Einnahme gegenüber, dies ist in der Vorlage zum Erbbaurecht berücksichtigt. 

 

Darüber hinaus wird es mit der Erbpacht und dem Verkaufserlös zusätzliche Einnahmen für die Stadt geben. 

 

Nicht zu vergessen sind die Entlastungen im investiven Bereich. 

 

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir dabei sind eine Änderung der Sportfördersatzung für Sie vorzubereiten, die Folgendes berücksichtigen soll: 

 

Zusätzliche Einnahmen der Vereine, die derzeit keinen Sportförderbedingungen unterliegen, sollen künftig auch nach Ortsrecht für notwendige Investitionen in den Sportstätten durch die Vereine verwendbar sein.  

 

Dies ist sinnvoll vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltslage der Stadt, um hier stärker eigenwirtschaftliche Potentiale zur Verbesserung der Sportstätten nutzen zu können.          

 

 

           

 

 

 

 

 

                                   

 

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