Antrag - 16/SVV/0395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Ortslage Grube vom LKW-Durchgangsverkehr insbesondere Schwerlastverkehr entlastet werden kann. Geprüft werden soll insbesondere, wie dieses Ziel durch geeignete verkehrsordnende Maßnahmen (bspw. tageszeitliche Durchfahrtsverbote, Lastbeschränkungen usw.) erreicht werden kann.

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt,

        das LKW-Führungskonzept so fortzuschreiben, dass eine Steuerung im Hinblick auf die Vermeidung von LKW-Durchgangsverkehr betreffend die Ortslage Grube erreicht werden kann;

        kurzfristig Gespräche mit dem Land Brandenburg als Straßenbaulastträger mit dem Ziel aufzunehmen, dass der Ersatzneubau der Wublitzbrücke generell lastbeschränkt geplant und bis zur Realisierung des Ersatzneubaus die bestehende Lastbeschränkung ausgeweitet wird.

Daneben sind bauliche Maßnahmen zu prüfen und zu planen, die zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ortslage Grube beitragen (bspw. normgerechte Anpassung der Kurvenradien, Gehwegverbreiterungen usw.). Über die Umsetzung des Beschlusses ist in der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 zu berichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Wublitzstraße mit Fahrbahnbreite 5,50 mhrt in enger S-Kurve durch Grube, ohne durchgehenden Gehweg. Oft grenzt die überwiegende Wohnbebauung unmittelbar an die Fahrbahn.

Der Bereich der S-Kurve wird besonders stark von Fußngern, u.a. vielen Schulkindern benutzt, da sich dort die Haltestellen der Buslinie 612 befinden. Es gibt viel Radverkehr.

Die engen Kurvenradien führen häufig dazu, dass LKW auf Gehwege und Bankette  ausweichen, die oft geradezu umgepflügt werden; Gegenverkehr führt regelmäßig zu Staus in beiden Fahrtrichtungen mit Blockade der Feuerwehrzufahrt.

Alle Kinder müssen die Wublitzstraße überqueren, um den Spielplatz am Laubenweg zu erreichen. Die bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h reicht nicht, um die Gefahren ausreichend einzudämmen.

Der LKW-Verkehr verursacht nach Aussage des Ortsbeirats gesundheitsschädliche Lärm- und Erschütterungsbelastungen, die ab morgens 3:00 Uhr einsetzen und in den letzten Jahren zugenommen haben. Auch Gebäudeschäden sind bereits eingetreten. Der  Lärmaktionsplan 2011 der LHP stellte bereits Schallpegel von ganztags überwiegend zwischen 66 dB und 70 dB und nachts überwiegend zwischen 56 dB und 60 dB fest (Seite 37) und empfahl (Seite 77) ..eine Reduzierung der dominierenden Wirkung des Kfz-Verkehrs durch eine Minimierung der Fahrbahnquerschnitte zu erreichen.“

Auch nach dem Strategiepapier zur Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 05.06.2012 sind lärmmindernde Maßnahmen dringend geboten. Danach besteht dann akuter Handlungsbedarf, wenn die Geräuschpegel von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts überschritten werden, denn bei Überschreitung dieser Werte sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen nicht mehr auszuschließen, (vgl. Punkt 4.2.2. a).

In Zukunft wird die Belastung durch den wachsenden Wissenschaftsstandort Golm, durch weiteren MAUT-Ausweichverkehr ab 2018 (wenn alle Bundesstraßen MAUT-pflichtig werden), und schließlich durch den Neubau Kreisel Grube/ Abzweig Golm und Bahnbrücke  weiter ansteigen, weil die neue Bahnbrücke ab 2017 keine Gewichtsbeschränkung mehr haben wird.

 

 

 

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