Beschlussvorlage - 16/SVV/0411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Groß Glienicke Nr. 11a „Waldsiedlung“ gelegene und im Januar 2014 neu benannte Privatstraße „Georg-Sigismund-von-Oppen-Weg“ wird in

 

Von-Oppen-Weg“

 

umbenannt.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Auf Grund massiver Beschwerden der Anwohnerschaft des „Georg-Sigismund-von-Oppen-Weges“ stellte sich heraus, dass die Länge des Straßennamens im täglichen Gebrauch nur sehr schwer bzw. gar nicht anwendbar ist, da die Länge des Straßennamens oft nicht mit den allgemeinen Datenverarbeitungssystemen kompatibel ist. Um zu verhindern, dass unzulässige und nicht offizielle Kurzschreibweisen entstehen, soll der bestehende Straßenname in „Von-Oppen-Weg“ gekürzt werden.

 

Die offizielle Kürzung des Straßennamens erfolgt somit aus Gründen der Praktikabilität sowie Vereinfachung des Gebrauchs des Straßennamens.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke stimmte in seiner Sitzung am 15.12.2015 (15/OBR/0167) einstimmig für die Umbenennung (Kürzung) des Straßennamens.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft stimmte in seiner Sitzung vom 17.03.2016 einstimmig für die Umbenennung (Kürzung) des Straßennamens.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschilderung dieser Straße übernimmt der Eigentümer/Investor (EUCON AG). Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.

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