Anfrage - 02/SVV/0799

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Kommunale Zusammenarbeit im Sinne einer nachhaltigen übergreifenden Regionalplanung genießt im Land Brandenburg einen hohen Stellenwert. Deshalb ist u.a. die Stadt Potsdam Teil der Planungsregion Havelland-Fläming. Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat nun den am 11. Juni 1997 beschlossenen Regionalplan Havelland-Fläming mit Urteil vom 15. Oktober 2002 aus formalen Gründen für unwirksam erklärt.

 

Ich frage den amtierenden Oberbürgermeister:

 

Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung aus der Rechtsunwirksamkeit der mit dem Regionalplan verbundenen Grundsätze und Ziele?

 

 

 

Loading...