Anfrage - 16/SVV/0423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit dem 22.12.2016 ist der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Potsdam e.V. Träger der Gemeinschaftsunterkunft am Brauhausberg. Seiher arbeitet der Verein dort ohne geltende Verträge und kann seine Arbeit nur über monatlich erfragte Abschlagszahlungen realisieren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wann ist verbindlich damit zu rechnen, dass der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. seine Leistungsverträge erhält?

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Erläuterung

 

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