Anfrage - 16/SVV/0424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Eckwertebeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung in der Juni-Sitzung beschlossen hat, ändert sich der Turnus der Haushaltsfassung von doppeljährig auf einjährig.

Der Bürgerhaushalt lief in der Vergangenheit sinnvoller Weise immer parallel zur städtischen Haushaltsfassung.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie wird der Turnus des Bürgerhaushaltes an den geänderten Turnus des Stadthaushaltes 2016/2017 angepasst?

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Erläuterung

 

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