Beschlussvorlage - 16/SVV/0272

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Richtlinie für die Verhandlung und Festsetzung von Entgelten bei der Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung, sowie Projekten ohne Betriebserlaubnis im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie Entgelte).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

r den Abschluss von Entgeltvereinbarungen ist gemäß § 78 e SGB VIII der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist.

Gemäß Satzung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam (veröffentlicht am 26.02.2009) sind im § 5, Absatz 2 u.a. folgende Aufgaben des Jugendhilfeausschusses festgelegt:

  • Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
  • die Entscheidung über die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der Träger der freien Jugendhilfe nach Maßgabe der Richtlinien und der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel.

 

Die zurzeit gültigen "Kennziffern zur Verhandlung und Festsetzung der Entgelte für Hilfen zur Erziehung"  entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Die Richtlinie Entgelte wurde bereits 2007 verabschiedet und seitdem erfolgte keine Anpassung der einzelnen Kennziffern. Insbesondere wurde durch die Träger auf die starken Preisanstiege in den Bereichen der Miet- und Betriebskosten, Stromkosten, Treibstoffkosten sowie die Notwendigkeit der Anpassung der Fachleistungsstunde für Nachbetreuung hingewiesen. Gleichzeitig machten die Träger auf die stark gestiegenen Lebensmittelkosten aufmerksam. Zusätzlich zu diesen Kosten wurden die Positionen medizinischer Bedarf, Wirtschaftsbedarf, Gebühren, Beitrag Berufsgenossenschaft, Verwaltungs- und Overheadkosten angepasst (erhöht).

Die Interessen der freien Träger im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie wurden im Rahmen der Beratungen durch die „Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder- und Jugendlicher mbH“, der AWO, dem EJF, der Volkssolidarität und dem DRK vertreten.

 

Um eine Gleichbehandlung aller Träger zu gewährleisten, ist es erforderlich, einheitliche Kennziffern für die Verhandlung und Festsetzung von Entgelten festzusetzen.

 

Die Kennziffern bieten auf der einen Seite den freien Trägern Rechtssicherheit bei den Kostensatzverhandlungen und gewährleisten für die Verwaltung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie gleichzeitig eine objektive Prüfung und Entscheidung der vorliegenden Anträge auf Festsetzung eines Entgeltes.

 

Die beschlossenen Kennziffern dürfen bei Entgeltverhandlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fachbereichsleiters des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie nach ausführlicher Darlegung und Diskussion der erforderlichen Gründe überschritten werden.

 

Die Veränderungen zur gegenwärtig geltenden Regelung sind in der beigefügten Synopse dargestellt.

 

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Anlagen

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