Antrag - 16/SVV/0441
Grunddaten
- Betreff:
-
Schließung der DHL-Filiale am Erlenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.07.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Post einen Vertrag über die Eröffnung und Unterhaltung einer zentral gelegenen Filiale im Stadtteil Schlaatz in der Nähe des Erlenhofs zu geschäftsüblichen Zeiten (mindestens Montag bis Freitag von jeweils 9.00 – 18.00 Uhr) zu schließen sowie ein Konzept zu erwirken, um die Anbindung des Stadtteils Schlaatz in der Nähe des Erlenhofs an den Postzu-und ablieferer DHL zu verbessern.
Erläuterung
Begründung:
Mit Schließung der DHL-Filiale im Erlenhof, PLZ 14478, hat sich die postalische Anbindung eines bevölkerungsstarken Teils der Stadt wesentlich verschlechtert. Die DHL als Postdienstleisterin bietet Universaldienste an, die für die Grundversorgung der ortsansässigen Bevölkerung von großer Bedeutung sind. Ortsansässige müssen, wenn sie Paketdienste zu geschäftsüblichen Zeiten (Montag bis Freitag von jeweils 9.00 – 18.00 Uhr) in Anspruch nehmen wollen, auf die verbliebene Filiale in Zum Jagenstein 32, PLZ 14478, in Waldstadt II ausweichen. Diese ist wegen der von ihr eigentlich zu versorgenden ortsansässigen Bevölkerung der Stadtteile Waldstadt I und II überlastet. Die örtliche Entfernung der Filiale Zum Jagenstein ist für die Schlaatzer Bevölkerung auf Dauer nicht zuzumuten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Postversorgung gehört zur Grundversorgung der Bürger und ist flächendeckend zu gewährleisten. Derzeit ist dies im Stadtteil Schlatz/Nähe Erlenhof nicht mehr gewährleistet, sodass unverzüglich hier für Abhilfe gesorgt werden muss. Aktivitäten dazu sollten daher seitens der LHP unverzüglich aufgenommen werden. Bis zur Septembersitzung der SVV abzuwarten ist für die Bürger nicht zumutbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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