Anfrage - 02/SVV/0804

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 4. September 2002 stimmte die SVV der BürgerBündnis-Initiative zur Sicherung der am Griebnitzsee verbliebenen Mauerreste nach längeren Verzögerungen zu (vgl. DS 02/SVV/0495).

Dazu frage ich die Stadtverwaltung:

Mit welchem Datum beauftragte die Stadt Potsdam danach deren Unterschutzstellung beim Landesdenkmalamt?

 

 

 

Antwort:

           

 

Es ist bisher noch kein förmlicher Antrag der Stadt gestellt worden. Anlass dafür war die schriftliche Reaktion des Landesamtes an das MSWV vom Februar 2002 (Bezug „Berliner Mauer-Radweg"), in welchem u.a. mitgeteilt worden ist, dass „diese Spuren der Grenze – hierzu zählen auch die restlichen Mauersegmente auf Potsdamer Stadtgebiet (Stubenrauchstraße) – aufgrund ihres fragmentarischen Charakters nicht mehr den Kriterien des Denkmalschutzes entsprechen". 

 

Aufgrund des Beschlusses der STVV vom 04.09.2002 hat der Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege Kontakt mit dem Landesamt aufgenommen und sich vorab nach der voraussichtlichen Bewertung des Landesamtes erkundigt. Das Landesamt hat telefonisch mitgeteilt, dass es wahrscheinlich zu keiner anderen Einschätzung kommen wird. Da die verbindliche Aussage erst nach Antragstellung durch das Landesamt gegeben wird, erfolgte zwischenzeitlich die Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Stadtverwaltung, so dass die Beantragung der Unterschutzstellung von Mauerresten im Uferbereich der Stubenrauchstraße beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum bis zum 8. November 2002 vorgenommen werden wird.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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