Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0443

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) und der Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik wurde die Verkehrssicherheit im Straßenabschnitt August-Bebel-Straße, zwischen der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Stahnsdorfer Straße, beurteilt und  nachgewiesen. So wurden im gesamten Bereich innerhalb von über drei Jahren keine Unfälle im Zusammenhang mit der Überquerung der August-Bebel-Straße polizeilich registriert.

 

Im Ergebnis der VTU wurde aber auch ein kontinuierlicher Anstieg an Fußngerquerungen, insbesondere im Kreuzungsbereich August-Bebel-Straße / Stahnsdorfer Straße, festgestellt. Um den auch zahlreichen Schulkindern das sichere Überqueren der August-Bebel-Straße an dieser recht weiträumigen Kreuzung zu erleichtern, stellt sich hier das Erfordernis der Installation einer signaltechnisch gesicherten Querungshilfe dar.

 

Mit Hilfe einer neu zu errichtenden Fußngerlichtsignalanlage (FSA) im Kreuzungsbereich August-Bebel-Straße / Stahnsdorfer Straße würde sowohl das objektive Sicherheitsniveau als auch das Sicherheitsgefühl speziell von Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen nochmals erhöht werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die mittelfristige Errichtung dieser Fußngerlichtsignalanlage (FSA).

 

Der Neubau einer Fußngersignalanlage (FSA) einschließlich der erforderlichen straßenbaulichen Anpassungen erfordert 75.000 € investive Mittel. Diese Mittel stehen in der Investitionsplanung 2015 bis 2019 nicht zur Verfügung. 

 

Es ist vorgesehen, diese Maßnahme ab 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Errichtung dieser Fußngerlichtsignalanlage (FSA) im Kreuzungsbereich August-Bebel-Straße / Stahnsdorfer Straße stehen in der Investitionsplanung 2015 - 2019 keine Mittel zur Verfügung. Es ist vorgesehen diese Maßnahme ab 2020 in die Investitionsplanung aufzunehmen.

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