Antrag - 02/SVV/0808

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die lt. DS 02/SVV/0605 (vgl. Anlage) zugesicherte Nutzung des Karl-Liebknecht-Stadions durch den Bundesligisten Turbine Potsdam u. a. wird im SVV-Beschluss zur Bestellung des Erbbaurechts für den SVB 03 ausdrücklich mit der Maßgabe verankert, dass eben diese Nutzung mit dem jährlichen städtischen Zuschuss von künftig ca. 150.000 € an den SV Babelsberg 03 vollständig abgegolten ist.

 

 

Stadtverordneter Kruczek

Fraktion BürgerBündnis

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Erläuterung

Die Beschlussverankerung der Nutzungsrechte Dritter ergibt sich als Konsequenz aus DS 02/SVV/0605, zumal auch für einen Fußballerstligisten städtische Fürsorge getroffen werden sollte.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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