Beschlussvorlage - 16/SVV/0410

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Richtlinie des Jugendamts der Landeshauptstadt Potsdam für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (gemäß Anlage)

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die aktuell gültigen Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe zur Umsetzung des § 75 SGB VIII im Geltungsbereich des Jugendamtes Potsdam traten am 21.05.1992 in Kraft.

 

Inzwischen haben sich die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf mögliche Rechtsformen im Rahmen der Tätigkeit in der Jugendhilfelandschaft geändert. Das Landesausführungsgesetz (AGKJHG) zur Ausführung des SGB VIII vom 14. März 2014 hat den § 16 a „Vereinbarung mit Trägern der freien Jugendhilfe“ aufgenommen, der den Abschluss von Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII beinhaltet. Ein Verfahren zu diesen Vereinbarungsabschlüssen mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist im Kinderschutzkonzept der LHP (DS 14/SVV/0357) aufgenommen.

 

Außerdem hat das Land Brandenburg seine Verwaltungsvorschriften über die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe aktualisiert, die am 23. März 2016 in Kraft traten.

 

Aufgrund der o.g. Kinderschutzerfordernisse und aktueller gesetzlicher Grundlagen sowie neuer landesrechtlicher Prüfverfahren hat der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Verwaltung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie die Richtlinien der Landeshauptstadt Potsdam überarbeitet und in einen aktuelle Version gebracht (Anlage).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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