Anfrage - 02/SVV/0820

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Wie werden die Belange der Grünordnung seitens der Stadt gegenüber der Planung für einen Parkplatz am Universitätsstandort Griebnitzsee gesichert?

 

 

 

 

Antwort:

 

 

Im Rahmen von Vorgesprächen zum Ausbau des Universitätsstandortes Griebnitzsee hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem Landesbauamt eine umweltschonende und Flächennutzungsplan-konforme Lösung bezüglich der Stellplatzproblematik entwickelt. 

 

Die getroffenen Abstimmungen zielen darauf ab, die erforderlichen Stellplätze so anzuordnen, dass die Waldflächen östlich der August-Bebel-Straße nur randlich in Anspruch genommen werden müssen (vgl. hierzu auch Beantwortung der Kleinen Anfragen DS 02/SVV/0602 und DS 02/SVV/0771). 

 

Die Durchsetzung dieses behutsamen Planungsansatzes wird im Zulassungsverfahren durch die Beteiligungs-rechte der Gemeinde gemäß  § 36 Baugesetzbuch abgesichert (Einvernehmensregelung). 

 

Für die naturschutzrechtliche Eingriffsbeurteilung ist gemäß § 17 (2) des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes die oberste Naturschutzbehörde zuständig. Die für Teilflächen erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung ist gemäß § 8 des Landeswaldgesetzes bei der unteren Forstbehörde einzuholen.     

 

           

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...