Anfrage - 02/SVV/0821

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Können die im § 7 des Eingliederungsvertrages (DS 02/SVV/0267) festgeschriebenen Vereinbarungen zwischen der Stadt Potsdam und der Gemeinde Groß Glienicke angesichts der Haushaltsentwicklung Potsdams eingehalten werden?

 

 

 

Antwort:

 

Im Eingliederungsvertrag wurde die Weiterleitung von Zuweisungen nach GFG (sog. Kopfprämie und Investitionszulage) in den zukünftigen Ortsteil Groß Glienicke vereinbart, die bezogen auf die Einwohneranzahl Groß Glienickes vom Land ausgereicht werden.  

 

Die weiteren Regelungen wurden unter Bezug der allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes aufgrund der erhöhten Einwohnerzahl und der Entwicklung der Ausgaben vor Ort getroffen. 

 

Wie daraus ersichtlich ist, hat bei den Verhandlung der Punkt der weitest gehenden Kostenneutralität für die Stadt Potsdam eine wesentliche Rolle gespielt hat. Insoweit werden die Regelungen des Vertrages von der derzeitigen Haushaltslage Potsdams nicht beeinflusst.     

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...