Beschlussvorlage - 02/SVV/0835

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Genehmigung nachfolgend genannter überplanmäßiger Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen:

 

            45400.76000 Leistungen für Tagespflege     =        +    139.600 EUR

            46450.67200 Erstattungen an andere

                                  Gemeinden                              =        +    183.200 EUR

            46470.70100 Zuschuss Betriebskosten

                                  für freie Träger                         =       +  2.492.000 EUR

 

             gesamt                                                          =       +  2.814.800 EUR

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Umfang von 2.814.800 EUR hat zu Lasten der be-

nannten Deckungsquellen (s. Anlage 1) des Bereiches Jugendamt zu erfolgen.

Für die als Deckungsquellen eingesetzten Ausgabehaushaltsstellen sind die Mittelsperren aufzuheben.

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Erläuterung

 

Im Ergebnis der  Prüfung des tatsächlichen  finanziellen Mittelabflusses sowie unter Einbeziehung des stetig steigenden und gegenwärtig erkennbaren Umfanges der Betreuungszahlen in Kindertagesstätten in der Stadt Potsdam zeichnet sich im Bereich der Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen und Kindereinrichtungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2002 ein Fehlbedarf in folgender Höhe ab:  

 

·         HHST 45400.76000              Leistungen für Tagespflege                139.600 EUR

·         HHST 46450.67200              Erstattungen an andere

Gemeinden   183.200 EUR

·         HHST 46470.70100              Zuschuss Betriebskosten

                                                     für freie Träger                                      2.492.000 EUR

 

                                                         gesamt                                                          2.814.800 EUR 

 

Dieser Fehlbedarf beruht auf nachfolgende Ursachen:

 

1.       Der Bedarf an Tagespflegestellen (HHST: 45400.76000) hat sich von 25 Plätze auf

         ca. 75 Plätze erhöht.

         (ca. 50 Plätze x  ca. 280 EUR pro Monat  x  10 Monate)

 

2.       Auf Grund steigender Antragstellung musste das Jugendamt ca.  40 zusätzliche Betreuungs-  

         verträge mit anderen Gemeinden (HHST 46450.67200) auf der Grundlage des § 5 SGB VIII   

         - Wunsch- und  Wahlrecht - bewilligen.

         (durchschnittlich  40 Betreuungsverträge x ca. 390 EUR pro Monat x 12 Monate)

 

3.       Erforderliche Nachzahlungen an freie Träger (HHST 46470.70100) für das Jahr 2001 auf 

          Grund von rückwirkenden Kostensatzerhöhungen im Gesamtvolumen von 640.515 EUR.

 

4.          Steigender Betreuungsbedarf in Kindertagesstätten in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft   

          (HHST 46470.70100) auf Grund der Erhöhung der Kinderzahlen sowie der Überführung von  

          kommunalen Kitas in freie Trägerschaft um insgesamt ca. 450 Kinder im Vergleich zur  Prog-

          nose. (450 Kinder x ca. 16,44 EUR pro Tag x 250 Tage)

          Die Anzahl des zu betreuenden Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen ist gegen-

          wärtig weiter ansteigend.

 

Dieser o.g. Fehlbedarf kann durch Einsparungen (Reduzierung bzw. Streichung von Maßnahmen) sowie Überführung von Personal in freie Trägerschaft und zu erwartende Mehreinnahmen aus dem Budget des Bereiches Jugendamt ausgeglichen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Haushaltsstelle               Mehrbedarf   ges.:         dav. Eigenmittel          Landesm.         Leistg.Dritter     

 

 

45400.76000                                 139.600                      136.214                3.386                           0

46450.67200                                 183.200                      176.248                6.952                           0

46470.70100                              2.492.000                    2.281.148            210.852                           0

                                               

gesamt:                                     2.814.800                    2.593.610            221.190                           0

     

Nachweis der Deckungsquellen:   siehe Anlage 1.

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Anlagen

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