Beschlussvorlage - 02/SVV/0835
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von überplanmäßigen Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2002
|
Beschlussvorschlag
Die
Genehmigung nachfolgend genannter überplanmäßiger Ausgaben für die Betreuung
von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen:
45400.76000 Leistungen für Tagespflege = + 139.600 EUR
46450.67200 Erstattungen an andere
Gemeinden
=
+ 183.200 EUR
46470.70100 Zuschuss Betriebskosten
für freie Träger = + 2.492.000 EUR
gesamt
=
+ 2.814.800 EUR
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Umfang von 2.814.800 EUR hat zu Lasten
der be-
nannten
Deckungsquellen (s. Anlage 1) des Bereiches Jugendamt zu erfolgen.
Für die
als Deckungsquellen eingesetzten Ausgabehaushaltsstellen sind die Mittelsperren
aufzuheben.
Erläuterung
Im
Ergebnis der Prüfung des
tatsächlichen finanziellen
Mittelabflusses sowie unter Einbeziehung des stetig steigenden und gegenwärtig
erkennbaren Umfanges der Betreuungszahlen in Kindertagesstätten in der Stadt
Potsdam zeichnet sich im Bereich der Betreuung von Kindern in
Tagespflegestellen und Kindereinrichtungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2002
ein Fehlbedarf in folgender Höhe ab:
·
HHST
45400.76000 Leistungen
für Tagespflege 139.600 EUR
·
HHST
46450.67200 Erstattungen
an andere
Gemeinden 183.200 EUR
·
HHST
46470.70100 Zuschuss
Betriebskosten
für freie Träger
2.492.000
EUR
gesamt
2.814.800 EUR
Dieser
Fehlbedarf beruht auf nachfolgende Ursachen:
1. Der Bedarf
an Tagespflegestellen (HHST: 45400.76000) hat sich von 25 Plätze auf
ca. 75 Plätze erhöht.
(ca. 50 Plätze x ca. 280 EUR pro Monat x
10 Monate)
2. Auf Grund
steigender Antragstellung musste das Jugendamt ca. 40 zusätzliche Betreuungs-
verträge mit anderen Gemeinden (HHST 46450.67200) auf der Grundlage des
§ 5 SGB VIII
- Wunsch- und Wahlrecht -
bewilligen.
(durchschnittlich 40
Betreuungsverträge x ca. 390 EUR pro Monat x 12 Monate)
3.
Erforderliche Nachzahlungen an freie Träger (HHST 46470.70100) für das
Jahr 2001 auf
Grund von
rückwirkenden Kostensatzerhöhungen im Gesamtvolumen von 640.515 EUR.
4. Steigender
Betreuungsbedarf in Kindertagesstätten in Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft
(HHST
46470.70100) auf Grund der Erhöhung der Kinderzahlen sowie der Überführung
von
kommunalen
Kitas in freie Trägerschaft um insgesamt ca. 450 Kinder im Vergleich zur Prog-
nose. (450
Kinder x ca. 16,44 EUR pro Tag x 250 Tage)
Die
Anzahl des zu betreuenden Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
ist gegen-
wärtig
weiter ansteigend.
Dieser
o.g. Fehlbedarf kann durch Einsparungen (Reduzierung bzw. Streichung von
Maßnahmen) sowie Überführung von Personal in freie Trägerschaft und zu
erwartende Mehreinnahmen aus dem Budget des Bereiches Jugendamt ausgeglichen
werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Haushaltsstelle
Mehrbedarf ges.:
dav. Eigenmittel
Landesm. Leistg.Dritter
45400.76000
139.600
136.214
3.386
0
46450.67200
183.200
176.248
6.952
0
46470.70100
2.492.000
2.281.148
210.852
0
gesamt:
2.814.800
2.593.610
221.190
0
Nachweis
der Deckungsquellen: siehe
Anlage 1.