Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0837

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen (Geschäftsbereich IV) getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.06.2002 bis 30.09.2002.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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