Antrag - 16/SVV/0578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Entsprechend der Regelung in § 6a Kindertagesstättengesetz beauftragt der Jugendhilfeausschuss das Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe einen Elternbeirat für die Potsdamer Kitas bis Jahresende ins Leben zu rufen. Hierrüber können die Eltern dann auch eine Vertretung für den Jugendhilfeausschuss benennen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der letzten Änderung des Kindertagesstättengesetzes sind in Brandenburg Elternbeiräte für Kitas ähnlich dem Kreiselternbeirat für Schulen möglich. In einigen Kreisen und kreisfreien Städten haben sich diese bereits konstituiert. Auch in Potsdam streben engagierte Eltern einen solchen Beirat an. Dies sollte nun konkret auf den Weg gebracht werden.

 

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