Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis der Prüfung der Finanzierung eines Fußgänger- und Radweges zwischen der Siedlung „Am Föhrenhang“ und der Straße Am Kirchberg mittels Fördermittel sind folgende Randbedingungen zu beachten:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität hauptsächlich dann, wenn durch die Maßnahme ein alternatives Angebot gegenüber der Kfz-Nutzung geschaffen wird. Hierzu können Infrastrukturmaßnahmen des Radverkehrs und des öffentlichen Verkehrs in Frage kommen. Daneben sind auch im Hinblick auf die Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Potsdam Förderungen möglich. In der Vergangenheit wurden hier beispielsweise Streckenabschnitte mit touristischer Bedeutung umgesetzt.

 

In Bezug auf die betreffende Geh- und Radwegverbindung im Ortsteil Neu Fahrland kommt jedoch keiner der genannten Schwerpunkte in Frage.

 

Auf der B2 in Neu Fahrland im Abschnitt von der Straße Am Stinthorn bis zur Straße Am Kirchberg sind beidseitig Radverkehrsanlagen in Form von Radschutzstreifen vorhanden. Zudem kann an signalgeregelten Querungsstellen die Straßenseite gewechselt werden. Durch das bereits bestehende Angebot kann gegenüber einem potenziellen Fördermittelgeber kein zusätzlicher Nutzen im Hinblick auf eine Radverkehrsförderung nachgewiesen werden. Aus der Radverkehrsförderung lassen sich deshalb für einen Geh- und Radweg keine Fördermittel generieren. Gesonderte Fördermöglichkeiten für Fußwege sind nicht bekannt.

 

 

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass auch bei einer ggf. möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln die Bereitstellung von Eigenmitteln im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abgesichert sein muss.

 

Im investiven Haushalt sind die finanziellen Mittel bis zum Jahr 2019 durch bereits begonnene Baumaßnahmen bzw. in der Priorität höher bewertete Baumaßnahmen gebunden.

 

Mit Mitteln aus dem Unterhaltungsaufwand des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen können nur kleinteilige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umgesetzt werden. Da auch diese Mittel begrenzt sind, ist der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen gezwungen, entsprechend der jeweiligen gesamtstädtischen Prioritäten zu handeln.

 

Die Schaffung eines Weges für Fußnger und Radfahrer zwischen der Siedlung „Am Föhrenhang“ und der Straße Am Kirchberg ist in der Prioritätensetzung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen bisher nicht verankert.

 

Es soll angestrebt werden, diese Maßnahme in der Strategieplanung zur ländlichen Entwicklung aufzunehmen. Ggf. generieren sich hier mittelfristig Möglichkeiten der Förderung.

 

Unabhängig davon ergibt sich durch eine Straßenbahnverlängerung in Richtung Norden bis nach Krampnitz eine weitere Option auf Umsetzung. Hier ist mit der Herstellung der Tram-Trasse auch eine Nebenanlage auf der Straßenwestseite zwischen Am Rehweg und der Siedlung Krampnitz vorgesehen. Damit würde mit dem Bau der Straßenbahntrasse auch die Nebenanlage für Fußnger und Radfahrer hergestellt werden.

 

 

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Erläuterung

 

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