Antrag - 16/SVV/0589

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Bornstedter Feld sind entsprechend der bisherigen Planung durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld mindestens zwei Jugendfreizeiteinrichtungen zu errichten. Neben den Prüfungen für die Biosphäre muss folglich eine weitere Jugendfreizeiteinrichtung geschaffen werden, für die die Planungen unabhängig von dem Sachstand Biosphäre begonnen werden sollen. Einer der Standorte ist als Ersatz für das Ribbeck-Eck vorzusehen.

Dem Jugendhilfeausschuss soll im Januar 2017 berichtet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Entwicklung des Bornstedter Feldes geht in die letzte Phase. Dennoch ist bis heute keine der zwei vorgesehenen Jugendfreizeiteinrichtungen geschaffen worden. Es bestanden Unklarheiten um die Zukunft des Standortes Ribbeck-Eck sowie hinsichtlich der Errichtung eines Jugendclubs in der Biosphäre. Auch aufgrund der Entwicklung des Gebietes muss an zwei Jugendfreizeiteinrichtungen festgehalten werden. Somit ist nur eine mit möglichen Lösungen im Zusammenhang mit der Biosphäre verknüpft, die andere muss unabhängig davon realisiert werden. Mittlerweile steht auch fest, dass das Ribbeck-Eck keine Zukunft als Jugendfreizeiteinrichtung hat, was neben hohen Sanierungskosten auch mit der Raumstruktur im Gebäude begründet ist. Folglich braucht es hierfür einen Ersatzstandort und eine klare Perspektive, die eine der beiden neu zu schaffenden Jugendfreizeiteinrichtungen besteht.

 

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