Beschlussvorlage - 16/SVV/0516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 7 “Berliner Straße - Havelseite“ ist im Teilbereich Sportplatz nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Vor Beginn der Planerarbeitung ist zunächst die Einordnung einer Sporthalle einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung zu konkretisieren.

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 7. „Berliner Straße/Havelseite“, 2. Änderung erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Teilbereich Sportplatz ein Änderungsverfahren zum geltenden Bebauungsplan Nr. 7 "Berliner Straße - Havelseite aufzustellen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1Aufstellungsbeschluss(2 Seiten)

Anlage 2Geltungsbereich                                                                                              (1 Seiten)

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

 

Mit der Einleitung des Planverfahrens ist noch nicht abschließend erkennbar, ob und in welchem Umfang externe Planungskosten zu erwarten sind, die durch einen Dritten zu übernehmen wären. Vor Beginn der Planerarbeitung wird hierzu eine Verständigung mit dem Veranlasser der Planänderung herbeigeführt werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

 

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung erfolgt. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2018 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

 

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Anlagen

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