Antrag - 02/SVV/0844
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Landesbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Einreicher*:
- Stadtverordnete: Bretz, Fraktion CDU, Göttel und Dr. Steinicke, Fraktion PDS, Hugler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Otto, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2002
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember
2002
1. einen
Maßnahmeplan vorzulegen, wie die Fortführung der Stadt- und Landesbibliothek
gesichert werden kann,
2. über
den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Landesregierung zu berichten.
Darüber
hinaus wird der Oberbürgermeister
beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz darauf
hinzuwirken, dass im Wege dieser Bezuschussung zweckgebundene Mittel zum Erhalt
der Landesbibliothek zur Verfügung gestellt werden.
Alternativ
können zur Überbrückung bis zur Fusion mit der Berliner Stiftung Zentral- und
Landesbibliothek Mittel aus dem Einzelplan 20 des Haushalts-Gesetzes 02/03
beantragt werden.
Erläuterung
Es ist
inzwischen allgemein bekannt, dass die Landesregierung den Planansatz für den
Bibliotheksteil Landesbibliothek
der SLB Potsdam für 2003 auf Null gesetzt hat. Dadurch entsteht für die
SLB Potsdam ab 01.01.2003 eine jährliche Finanzierungslücke von ca. 1 Mio EUR.
Da es bis zum genannten Termin nur noch knapp 2 Monate sind, ist dringender
Handlungsbedarf gegeben. Die ausführliche Behandlung des Problems in der
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport der Stadtverordnetenversammlung
am 30. Oktober führte einstimmig zu diesem Dringlichkeitsantrag der anwesenden fünf Mitglieder des Ausschusses.
Das
Problem wurde auch schon im Kulturausschuss behandelt, so dass ein
nennenswerter Anteil der Stadtverordneten detaillierte Problemkenntnisse besitzt.
Die
Möglichkeiten des Einzelplans 20 des Landes stellten sich wie folgt dar:
1.
Ausgleichsfonds, Kapitel 20030, Titel 61314,
2.
Zuweisung als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben,
Kapitel 20030, Titel 61319.