Antrag - 02/SVV/0844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2002

 

1. einen Maßnahmeplan vorzulegen, wie die Fortführung der Stadt- und Landesbibliothek

    gesichert werden kann,

 

2. über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Landesregierung zu berichten.

 

Darüber hinaus  wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der Verhandlungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz darauf hinzuwirken, dass im Wege dieser Bezuschussung zweckgebundene Mittel zum Erhalt der Landesbibliothek zur Verfügung gestellt werden.

 

Alternativ können zur Überbrückung bis zur Fusion mit der Berliner Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Mittel aus dem Einzelplan 20 des Haushalts-Gesetzes 02/03 beantragt werden.

 

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Erläuterung

 

Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass die Landesregierung den Planansatz für den Bibliotheksteil Landesbibliothek  der SLB Potsdam für 2003 auf Null gesetzt hat. Dadurch entsteht für die SLB Potsdam ab 01.01.2003 eine jährliche Finanzierungslücke von ca. 1 Mio EUR. Da es bis zum genannten Termin nur noch knapp 2 Monate sind, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Die ausführliche Behandlung des Problems in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport der Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober führte einstimmig zu diesem   Dringlichkeitsantrag der anwesenden  fünf Mitglieder des Ausschusses.

 

Das Problem wurde auch schon im Kulturausschuss behandelt, so dass ein nennenswerter Anteil der Stadtverordneten detaillierte Problemkenntnisse besitzt.

 

Die Möglichkeiten des Einzelplans 20 des Landes stellten sich wie folgt dar:

 

1. Ausgleichsfonds, Kapitel 20030, Titel 61314,

2. Zuweisung als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben,

    Kapitel 20030, Titel 61319.

 

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