Beschlussvorlage - 16/SVV/0540

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Der Beteiligungsrat hat 17 Mitglieder und wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, davon eine/ein

       Vertreterin/Vertreter im Alter von 16 bis 21 Jahren,

zwei Mitarbeiter/innen aus der Stadtverwaltung,

zwei Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung.

Die Besetzung erfolgt geschlechterparitätisch ohne Begrenzung. Die im Beteiligungsrat vertretenen Bürgerinnen und Bürger können freiwillig eine zweite Amtsperiode absolvieren. In diesem Fall entfällt das reguläre Auswahlverfahren.

Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat bis zu zwei Experten als zusätzliche Mitglieder berufen.

 

2.Der Beteiligungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

3.  Die Amtsperiode des neuen Beteiligungsrates beginnt im Januar 2017; somit wird die Amtsperiode des derzeitigen Beteiligungsrates bis einschließlich Januar 2017 verlängert. Die erste Sitzung einer Amtsperiode bildet zugleich die letzte Sitzung der vorherigen Amtsperiode.

 

4.Die WerkStadt für Beteiligung unterstützt den Beteiligungsrat im laufenden Geschäft (insbesondere Vorbereitung, Protokollierung und Durchführung der Sitzungen).

 

5.Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro erhalten:

die dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam und

    die zu berufenden Experten.

 

6.Ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro erhalten:

die dreizehn Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam,

die zwei Vertreter/innen der Stadtverordnetenversammlung und

   die zu berufenden Experten.

 

7.Der Beteiligungsrat legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Der Beteiligungsrat ist 2013 regulär nach Hauptsatzung (§ 13) als beratendes Gremium der Stadtverordnetenversammlung (SVV) im Rahmen des Modellprojekts „strukturierte Bürgerbeteiligung“ ins Leben gerufen worden. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnerschaft, zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und zwei Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zusammen. Die ordentliche erste Amtsperiode endet zum 31. Oktober 2016.

 

Mit der Grundsatzentscheidung (DS 16/SVV/0281) hat die SVV das Modellprojekt in all seinen Bestandteilen verstetigt. Die Vorlage verdeutlicht die Konkretisierung und Weiterentwicklung des Beteiligungsrates in seiner inneren Verfasstheit. Berücksichtigt wurden insbesondere die gesammelten Erfahrungen sowie die aus der begleitenden Evaluation des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) gewonnenen Hinweise (vergleiche Anlage „Auszug 5. Zwischenbericht Evaluation Difu“).

 

Folgende Änderungen wurden vom Beteiligungsrat (BR) und der WerkStadt für Beteiligung (WfB) während zweier Arbeitstreffen (19. Mai und 19. Juli 2016) gemeinsam entwickelt:

 

  • Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft wird von bislang 8 + 1 Jugendsitz auf 12 + 1 Jugendsitz erhöht. Der Grund für diese moderate Erhöhung ist, dass auch im Fall von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung eine ausreichende Vertretung der Einwohnerschaft gewährleistet werden kann. Die beiden Sitze für die SVV und für die LHP bleiben bestehen. Weiterhin kann der BR sich selbst bis zu zwei Personen als Experten berufen. Die Besetzung in den Gruppen erfolgt geschlechterparitätisch.
  • Die Dauer der Amtsperiode des BR wird von bisher 3 Jahre auf 2 Jahre verkürzt.
  • Der Beginn der Amtsperiode liegt stets im Januar des auf die Wahl folgenden Jahres. Die erste Sitzung einer Amtsperiode bildet zugleich die letzte Sitzung der vorherigen Amtsperiode. Zum Zweck der Harmonisierung an diesen geänderten Rhythmus wird die Amtsperiode des ersten BR einmalig bis einschließlich Januar 2017 verlängert.
  •      Das Berufungsverfahren des BR bleibt unverändert, das heißt:
    •    Vertreterin und Vertreter der SVV werden von dieser gewählt,
    •    Mitarbeiterin und Mitarbeiter der LHP werden von der Oberbürgermeisterin beziehungsweise dem Oberbürgermeister ernannt,
    •    Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft werden wie bisher aus einem Pool gelost, der sich aus Bewerbungen und einer Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister speist.
  •      Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem BR ist möglich, die Nachbesetzung des frei werdenden Sitzes erfolgt zeitnah aus der jeweiligen Gruppe nach der für diese Gruppe festgelegten Verfahrensweise.
  •      Um den Wissenstransfer innerhalb des BR zu erleichtern, können Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft auf Wunsch eine zweite Amtsperiode absolvieren. Nach dem Ende der 2. Amtsperiode steht es ihnen frei, sich im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für eine weitere Mitgliedschaft zu bewerben. Die Vertreterinnen und die Vertreter der SVV beziehungsweise der LHP sollen nur eine Amtsperiode in Folge absolvieren, um die Wahrnehmung des Gremiums in beiden Gruppen zu stärken.
  •      Der BR arbeitet nach einer Geschäftsordnung, die er sich selber gegeben hat.
  •      Im Sinne der in den Grundsätzen der Beteiligung festgehaltenen Anerkennungskultur, erhalten die Mitglieder des BR eine Aufwandsentschädigung. Diese orientiert sich an den in der Entschädigungssatzung der LHP festgehaltenen Regelungen, insbesondere § 3 Absatz 6 und 9 sowie § 5 Absatz 1 (das heißt: ein Sitzungsgeld i. H. v. 13€, eine monatliche Entschädigung i. H. v. 25€). Für die Vertreterin und den Vertreter der SVV entfällt die monatliche Entschädigung. Die Vertreterin und der Vertreter der LHP haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
  •      Der BR erhält Unterstützung im laufenden Geschäft der WfB. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung, Protokollierung und Durchführung seiner Sitzungen. Die WfB hält für diesen Verwendungszweck jährlich 15.000€ in ihrem Haushalt bereit. Nicht ausgeschöpfte Mittel können für andere Zwecke des Bereichs 929 verwendet werden.
  •      Der BR verfasst jährlich einen tigkeitsbericht, der der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Planansatz i. H. v. 40.000€ im Produktkonto 1114701.5499000 des Bereichs 929 gedeckt. Die Mittel sind im Deckungskreis der vorhandenen Aufwandskonten verfügbar.

 

Die finanziellen Auswirkungen stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan der jeweiligen Jahre.

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Anlagen

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