Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0587

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Aufgrund der anhaltenden Bauarbeiten auf dem Verwaltungscampus mit entsprechendem Wechsel von Baustelleneinrichtungen und aufgrund der noch nicht gesicherten Situation nach dem Abschluss der Bauarbeiten, ist die Erstellung eines Parkraumkonzeptes bisher nicht abgeschlossen. Derzeit laufen die vorbereitenden Untersuchungen entsprechend BauGB für ein potenzielles Sanierungsgebiet „gervorstadt Ost“. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen anstehenden Neuordnung die Außenanlagen des Verwaltungscampus und damit auch die vorhandenen Stellplatzanlagen eine vollständige Überarbeitung erfahren. Es ist zurzeit nicht absehbar, wie sich hierdurch die grundsätzliche Stellplatzsituation auf dem Verwaltungscampus in den kommenden Jahren verändern wird. Die vorbereitenden Untersuchungen haben sich zunächst mit der Optimierung der Parkmöglichkeiten, ggf. durch die Errichtung eines Parkhauses durch einen Dritten, auseinandergesetzt und entsprechende räumliche Möglichkeiten überprüft. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung in Form einer städtebaulichen Zielplanung für den Untersuchungsbereich bis Ende des Jahres vorgelegt.

 

        Im Jahr 2015 wurde die Ausgangssituation für das Parken auf dem Verwaltungscampus analysiert.  Der Verwaltungscampus verfügte bisher über ca. 360 Abstellmöglichkeiten für PKW. Seit dem Jahr 2005 waren Grundsätze für die Parkraumbewirtschaftung zwischen Dienststelle und Personalrat verabredet. Wesentliche Grundsätze waren: die Nutzung ausschließlich über Einfahrtberechtigungen, nicht über fest zugewiesene Stellplätze;

        Ausgabe von ca. 1,7mal mehr Einfahrtberechtigungen als Parkplätze vorhanden sind;

        Erhebung eines Entgeltes von den Mitarbeitenden i. H. v. 7 €/Monat;

        Vergabe entsprechend einer Warteliste ohne zusätzliche Kriterien r eine Bevorzugung;

        Ausgabe von sogenannten Pendelkarten für besondere, dienstliche Zwecke zur temporären Einfahrt aus dienstlichem Grund (Außenstellen);

        kostenfreie Ausgabe von Einfahrtberechtigungen an alle Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Im Zuge der Analyse der Ausgangssituation war festzustellen:

-          Durch den Wegfall der Parkmöglichkeiten im Innenhof des Stadthauses, durch die Reservierung von Stellplätzen für Dienst-Kfz und durch die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten haben sich die zur Verfügung stehenden PKW-Stellplätze auf 246 reduziert.

-          Im Zuge der Baumaßnahmen für den Verwaltungscampus werden sich die zur Verfügung stehenden Stellplätze weiter reduzieren.

-          Das Entgelt von 7€/Monat ist für den KIS nicht mehr kostendeckend.

-          Durch die baulichen Veränderungen ist die Parkraumbewirtschaftungsrichtlinie und die Regelung zur Vergabe von Einfahrberechtigungen zu überarbeiten, sowohl im Hinblick auf die Anzahl der ausgegebenen Einfahrberechtigungen als auch im Hinblick auf persönliche und dienstliche Gründe zur Bevorzugung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (soziale und dienstliche Kriterien).   

 

Die Verwaltung wird als Arbeitgeber im Hinblick auf die knapper werdenden Stellplätze eine Überarbeitung der Richtlinie zur Parkraumbewirtschaftung mit dem Personalrat diskutieren. Grundsätzlich kann eine Neuregelung zur Parkraumbewirtschaftung dazu beitragen, dass die vorhandenen Stellplätze möglichst optimal genutzt werden, die Bewirtschaftung kostendeckend erfolgt, eine Vergabe möglichst an die Personenkreise erfolgt, die auch im Interesse des Arbeitsgebers zu bevorzugen sind und durch die Preisgestaltung und Vergabepraxis möglichst die Nutzung alternativer Beförderungsmöglichkeiten gefördert wird. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit genutzt werden, finanzielle Spielräume zur Mobilitätsförderung für Mitarbeitende der LHP zu ermöglichen. So sind ergänzende Angebote für die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie z.B. Park&Ride-glichkeiten r Einpendler, Verbesserungen beim Jobticket oder auch ein weiterer Ausbau der Fahrradinfrastruktur auf dem Campus denkbar.

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die bedingungslose Einfahrberechtigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung noch angebracht ist. Vielmehr ist zu überlegen, ob durch Einschränkung der Einfahrberechtigung für Stadtverordnete der Raum eröffnet wird, auch anderen für die Landeshauptstadt ehrenamtlich Tätigen, wie Mitgliedern von Beiräten, eine Einfahrberechtigung zu Zeiten ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu erteilen.    

 

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Erläuterung

 

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