Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0715

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2000 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie bei Beschluss neuer und zu ändernder Satzungen und planungsrechtlicher Vorgaben der Nachweis geführt werden kann, dass sie mit den Zielen der Lokalen Agenda übereinstimmen. Sie hat ferner die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien vorzuschlagen und bis zur Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2001 über das Ergebnis zu berichten (Drucksache 00/0784/1).

 

Mit der Mitteilungsvorlage „Lokale Agenda" legte die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung zum 07.03.2001 einen Zwischenbericht vor. Im Ergebnis dieses Zwischenberichtes ist in Aussicht gestellt worden, nach Bestätigung der überarbeiteten Grundsätze zur Stadtentwicklung zu prüfen, ob hieraus Anhaltspunkte für ein System an Nachhaltigkeitskriterien abgeleitet werden können, die den genannten Anforderungen Rechnung tragen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2002 die Leitlinien der Stadtentwicklung als Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen und dazu die Erörterung mit der Potsdamer Öffentlichkeit festgelegt. Sie hat sich ferner das Ziel gesetzt, die aus dieser Erörterung ggf. modifiziert hervorgehenden Leitlinien als strategische Handlungsgrundlage für die Stadt Potsdam zu beschließen (Drucksache 02/SVV/389).

 

Im Rahmen der Überprüfung der Leitlinien der Stadtentwicklung, insbesondere der hierin enthaltenen Strategien und Leitprojekte mit erster und mit zweiter Priorität, auf mögliche Anhaltspunkte für ein System an

Nachhaltigkeitskriterien musste festgestellt werden, dass diese aufgrund des relativ hohen Abstraktionsgrades einer Ableitung konkreter Nachhaltigkeitskriterien nicht zugänglich sind.

 

Eine aktuelle Recherche auch bei anderen Gemeinden, die sich um die Entwicklung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien bemühen, hat demgegenüber ergeben, dass nach wie vor ein ausgewogenes System von klaren und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien im Verantwortungsbereich der Kommunen bundesweit noch nicht existiert. Die auch gemeindeübergreifend und im Bundesvergleich geführten Diskussionen haben sehr deutlich gezeigt, dass es zwischenzeitlich zwar gelingt, einzelne – in der Regel relativ einfach „messbare" - ökologische Kriterien zu entwickeln. Dem gesamtheitlichen Anspruch der Lokalen Agenda 21, neben den ökologischen Kriterien in ihrer Gesamtheit auch die sozialen Kriterien in ihrer Gesamtheit und nicht zuletzt auch die ökonomischen Kriterien in ihrer Gesamtheit sowie in ihren jeweiligen Wechselwirkung zueinander zu betrachten, werden diese Ansätze jedoch bislang noch nicht gerecht.

Unverändert problematisch ist darüber hinaus auch die Frage der Umsetzungskontrolle, die neben der Entwicklung entsprechender Verfahren zur Erfassung, Messung und Bewertung der Wirkungen von Nachhaltigkeit die Installation eines entsprechenden Messsystems und deren systematische und flächendeckende Auswertung durch hierfür speziell geschultes Personal voraussetzt.

 

Angesichts der dargestellten Rahmenbedingungen sind Überlegungen, das kommunale Bauleitplanverfahren im Sinne einer „Nachhaltigkeitsprüfung" auszudehnen, auch aus der Sicht von Fachexperten, die zurzeit Überlegungen zu einer möglichen Novellierung des Baugesetzbuches anstellen, zu verwerfen. Danach werden die einer Nachhaltigkeitsprüfung immanenten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte bereits im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs berücksichtigt. Eine weitergehende Ausdehnung im Sinne einer - etwa der Umweltverträglichkeitsprüfung analogen - Nachhaltigkeitsprüfung würde dazu führen, dass das Bauleitplanverfahren weder zeitlich noch organisatorisch sinnvoll abzuwickeln wäre. Den Zielen der Lokalen Agenda 21 wäre damit am wenigsten gedient.

 

Aus den dargestellten Gründen soll aus Sicht der Verwaltung auch künftig die Überprüfung der Nachhaltigkeit der mit einer Bebauungsplanung angestrebten städtebaulichen Entwicklung unverändert und ohne Mehraufwand an Verwaltungskapazität oder externen Kosten im Rahmen der Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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