Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Siebenter Bericht über den Realisierungsstand von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

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Erläuterung

Siebenter Bericht über den Realisierungsstand von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

 

 

Im Berichtszeitraum haben sich in folgenden Gebieten Veränderungen ergeben:

 

1.  Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld

 

Der Rückbau der temporären BUGA-Einrichtungen ist im Bereich der dauerhaften Volksparkflächen plangemäß erfolgt, so dass der Zielzustand des Volksparks hinsichtlich seiner Kompensationsfunktion für die Eingriffe im Entwicklungsgebiet nunmehr vollständig hergestellt ist.

Planerisch ist im Entwicklungsgebiet nicht mit einer Erhöhung des Eingriffsumfanges zu rechnen.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die Inanspruchnahme der Bauflächen und damit die Realisierung der planerisch vorbereiteten Eingriffe zeitlich strecken wird. Befristete Zwischennutzungen auf zukünftigen Baufeldern sind bilanztechnisch neutral.

 

 

2.  Entwicklungsgebiet Babelsberg

 

Für dieses Entwicklungsgebiet sind Veränderungen bezüglich der baulichen Inanspruchnahme von Kleingartenflächen vorgesehen; dies hat jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand keine signifikanten Veränderungen des E/A-Bilanzierungsgerüsts zur Folge. Es handelt sich hierbei lediglich um eine alternative Anordnung von Bebauungsstrukturen ohne zusätzliches Verdichtungspotenzial.

Dennoch ergibt sich Veränderungsbedarf, da die ursprünglich für Sammelausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen des Nord-Süd-Grünzuges im Entwicklungsgebiet teilweise mit eigentumsrechtlichen Problemen behaftet sind, die eine vollständige und zeitnahe Realisierung der Kompensationsmaßnahme in Frage stellen.

 

Aus diesem Grund ist vorgesehen, den Grünzug nur in verkleinerter Form auszuführen und die nicht im Entwicklungsgebiet realisierbaren Ausgleichswerte durch die Renaturierung des Tiefbauamtslagerplatzes am Horstweg zu erbringen.

Insgesamt gesehen wird die fortschreitende Entwicklung der Baugrundstücke von einer parallel laufenden Realisierung der Kompensationsmaßnahmen durch den Entwicklungsträger begleitet.

 

 

 3. Bebauungspläne

 

BP 11 - Hügelweg

Die in diesem Jahr erteilte Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von Streuobstbeständen im Plangebiet ist mit der Forderung des Nachweises externer Ausgleichsmaßnahmen verbunden worden. Bis zum Jahr 2004 werden demzufolge 6 ha Streuobstflächen im Potsdamer Nordraum neu anzulegen sein. Die Realisierung einer ersten Tranche soll im Winterhalbjahr 2002/2003 erfolgen.

 

BP 34 – Katharinenholzstraße - Teilgebiet West-Mitte:

Bezüglich der bislang noch offenen Ausgleichsforderungen wurde mit dem Vorhabenträger eine Ablösevereinbarung im Wertumfang von 51.129 DM getroffen. Die Zahlung ist bereits erfolgt, so dass die Stadt nunmehr entsprechende Ausgleichsmaßnahmen in Eigenregie umsetzen kann.

 

BP 37 – Potsdam-Center

Vor dem Hintergrund der Aufteilung des Plangebietes in die drei eigenständigen Bebauungspläne Nr. 37 A „Potsdam-Center", Nr. 37 B „ Babelsberger Straße" und Nr. 37 C „ Westlicher ISES-Ast" ist eine Fortschreibung der Eingriffs-Ausgleichsbilanz mit Zuordnung auf die jeweiligen Bebauungspläne erforderlich und bereits bezüglich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 37 A „Potsdam-Center" erfolgt. In die notwendige Überarbeitung des vorhandenen städtebaulichen Vertrages soll diese Fortschreibung mit einfließen. Dabei ist auch die Klärung eines möglicherweise zusätzlichen externen Ausgleichsbedarfs erforderlich.

 

 

BP 41 - Medienstadt

Die Euromedien Babelsberg GmbH hat ihre vertraglich fixierten externen Baumersatzforderungen („BUGA-Bäume") erfüllt, obwohl die dem zugrunde liegenden Eingriffe noch nicht vollständig realisiert sind.

Zur Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme des alten Nuthelaufes ist ein Flurneuordnungsverfahren eingeleitet worden. Die Fertigstellungsfrist ist bis Ende 2003 verlängert worden.

 

BP 87 – Ortszentrum Eiche

Vor dem Hintergrund einer verzögerten Bebauung im Plangebiet ist vorgesehen, die Frist zur Realisierung der externen Ausgleichsmaßnahme (Renaturierung Düstere Teiche) bei entsprechender Besicherung der geschuldeten Leistung in Abhängigkeit vom Baufortschritt zu verlängern.

 

 

 

4. Vorhaben- und Erschließungspläne/ vorhabenbezogene B-Pläne

 

VEP 8 – 84 WE in Eiche

Nach mehrjährigen, erfolglosen Verhandlungen mit dem Vorhabenträger zur Realisierung der externen Kompensationsleistungen wurde die vorliegende Bankbürgschaft eingelöst. Die Mittel in Höhe von 32.020 EURO stehen der Stadt nunmehr für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Durchsetzung weitergehender Forderungen gegenüber dem Vorhabenträger bedürfen noch der Prüfung.

 

VEP 19 – Bau- und Heimwerkermarkt Fritz-Zubeil-Straße

Die Mittel zur Durchführung der externen Kompensationsmaßnahmen sind inzwischen vollständig eingegangen, insgesamt 233.865,- EURO für Leistungen gemäß § 3 Abs. 3 des Durchführungsvertrages.

 

VBP 24 – Kohlhasenbrücker Straße

Für den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriff werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Diese sind gemäß städtebaulichem Vertrag im Bereich des Gutsgartens Bornim zu erbringen (Obstbaumpflanzungen, Entwicklungspflege der Altobstanlage).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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