Beschlussvorlage - 02/SVV/0750
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 Bornim-Hügelweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Olm, Tel. 2511
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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06.11.2002
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04.12.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.11.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.11.2002
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Beschlussvorschlag
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zur öffentlichen Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" entschieden (gemäß Anlage 1a bis
1c).
2. Die 2.
(vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg"
wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
wird gebilligt.
Erläuterung
Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1
: Kurzeinführung (3
Seiten)
Anlage
1a: Abwägung
der Bürger (8
Seiten)
Anlage
1b: Abwägung
der Träger öffentlicher Belange (2
Seiten)
Anlage
1c: Abwägung
der Fachbereiche (4
Seiten)
Anlage 2
: 2.
(vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan mit Begründung (13
Seiten)
I. Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Der
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg" ist seit dem Oktober 1993
rechtskräftig. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde auf der Sitzung am
17. September 1998 die Aufstellung neuer Bebauungspläne für die Plangebiete der
rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 11 (Bornim-Hügelweg) und Nr. 12
(Bornim-Gutsstraße) beschlossen (DS 98/0544).
Nach
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 1998, für das
Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 einen neuen
Bebauungsplan aufzustellen, wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Januar
1999 durchgeführt. Im März / April des Jahres 2000 wurde von der Stadt ein
Workshop in fünf Arbeitssitzungen mit den Bewohnern und Eigentümern der
Grundstücke im Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 11
durchgeführt. Das Ergebnis bildete die Grundlage für die Vorlage zur
Entscheidung über das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 in der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.Juli 2000. In dieser Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung wurde eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zum
Bebauungsplan Nr. 11 gefällt. In Konkretisierung des Beschlusses vom 17.09.98
wurde festgelegt, dass für den Bebauungsplan Nr. 11 ein Planänderungsverfahren
eingeleitet werden soll, das sich in zwei unterschiedliche Verfahren
aufgliedert:
- in
ein förmliches Änderungsverfahren für den westlichen Teilbereich (zwischen
Rückertstraße und dem ca. 230 m entfernten östlich gelegenen parallel
verlaufenden Fußweg) als 1. Änderung und
- in
ein vereinfachtes Änderungsverfahren für den östlich anschließenden Teilbereich
(zwischen o.g. Fußweg und Florastraße) als 2. (vereinfachte) Änderung.
Laut
Beschlussfassung ist für den östlichen Teilbereich - zwischen dem o.g. Fußweg
und der Florastraße ohne die südöstlich am Fußweg gelegenen bebauten
Grundstücke - eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, die
vorrangig darauf auszurichten ist, im Einvernehmen mit den jeweiligen
Beteiligten zu einer schonenden Entwicklung des Plangebiets auch im Rahmen des
Umlegungsverfahrens zu kommen.
Folgende
Planänderungen wurden vorgenommen:
- die
Differenzierung der Bebauungsdichte durch Reduzierung der abseits der
Haupterschließungsstraßen gelegenen Flächen auf eine GRZ von 0,2 und einer GFZ
von 0,4
- die
Ergänzung von Festsetzungen zur Wahrung ortstypischer Strukturen
- die
stärkere Verschwenkung des Straßenradius der Planstr.1 im Anschlussbereich an
den Hügelweg bei entsprechenden Anpassungen im Nebenstraßennetz
- die
Reduzierung des Nebenstraßennetzes um nicht zwingend erforderliche
Teilabschnitte
- der
Verzicht auf die in Nord-Süd- Richtung verlaufenden, ca. 3 m schmalen
Grünverbindungen
- die
Anpassung der Fläche des Regenrückhaltebeckens an die reduzierte
Bebauungsdichte
- die
Erweiterung der Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche (Schule) zugunsten der
Zweckbestimmung Kindertagesstätte im Ersatz für bislang vorgesehene
Einzelstandorte nach Prüfung des konkreten Flächenbedarfs_.
Die
naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Bebauungsplan Nr. 11
„Bornim-Hügelweg" der Stadt Potsdam wurde erst am 20.02.2002 erteilt.
Deshalb wurde das Verfahren zur Planänderung verzögert.
Mit
Schreiben vom 23. April 2002 wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Fachbereiche der Stadtverwaltung aufgefordert, zum
Entwurf der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Bornim-Hügelweg" Stellung zu nehmen.
Der
Entwurf der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 hat in
der Zeit vom 13. Mai bis zum 14. Juni 2002 öffentlich ausgelegen.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung sowie zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche innerhalb der
Verwaltung
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1a)
In der
Zeit der öffentlichen Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes vom 13. Mai und dem 14. Juni 2002 sind insgesamt 7 Anregungen
von Bürgern in der Verwaltung eingegangen.
Die
vorgebrachten Anregungen bezogen sich auf die Änderung der Baudichte, auf die
konkrete Nutzung der
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen" sowie auf die verkehrstechnische Erschließung und
Versorgung mit öffentlichen Grünflächen.
Weitere
Schreiben bezogen sich auf Sachverhalte, die nicht Regelungsgegenstand eines
Bebauungsplanes sind.
Die
Anregungen der Bürger wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingeflossen. Der Abwägungsvorschlag hat im Ergebnis folgende Änderung ergeben:
- Präzisierung
der Darstellungen zur Baudichte auf den verschiedenen Wohnbauflächen (WA 1, WA
2, WA 3) in der Begründung.
Planänderungen
ergeben sich nicht.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB (s.
Anlage 1b)
Gemäß
§ 4 Abs. 1 wurden Behörden und Stellen im Land Brandenburg, die
Träger öffentlicher Belange sind und deren Belange von den Planänderungen
berührt sein können, mit Schreiben vom
23.April
2002 um Stellungnahme zum Entwurf der 2. (vereinfachten) Änderung des
Bebauungsplanes gebeten.
In den
Stellungnahmen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderungen
geäußert sondern folgende Hinweise gegeben.
Die Energieversorgung
Potsdam weist darauf hin, dass zur Abdeckung des hinzukommenden
elektrischen Leistungsbedarfes der Einsatz von 2 Trafostationen im
Lastschwerpunkt erforderlich wird und die Standorte
und die Erschließung planungsrechtlich zu sichern sind. Da diese Standorte in
der öf-
fentlichen
Parkanlage liegen sollen und private Interessen nicht tangieren, ist eine
Festsetzung im Bebauungsplan nicht erforderlich. Darüber hinaus wurden weitere
Hinweise gegeben, die sich auf die Ausführung der Erschließungsanlagen beziehen
und somit den Inhalt des Bebauungsplans nicht unmittelbar betreffen.
Der Wasserbetrieb
Potsdam fordert einen Nachweis über die Reduzierung der Vorhaltefläche für
das Regenwasserrückhaltebecken sowie einer Pumpstation um 1.200m² anhand von
Abflusswerten und möglicher Baugrößen für die wasserwirtschaftlichen Anlagen.
Der Nachweis wurde vom Fachbereich
Straße und Stadtgrün bereits erbracht und wird in der Begründung
aufgenommen.
Das Landesumweltamt
Abt. Z 1 weist darauf hin, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
sich keine Grund- und Oberflächenwassermessstellen des Landesmessnetzes
befinden. Sollten dennoch Pegel (z.B. Grundwasserbeobachtungsrohre) vorhanden
sein, wäre eine erneute Antragstellung zur Verfahrensweise wiederum an das
Landesumweltamt Ref. W8 zu richten. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand gibt
es keine Pegel im Geltungsbereich.
Die
Hinweise wurden – sofern sie den Inhalt des Bebauungsplans unmittelbar
betreffen - in der Begründung berücksichtigt. Planänderungen ergeben sich
nicht.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung
(s.
Anlage 1c)
Aus der
Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Anregungen vor allem
zur Erschließung sowie zu Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des
Gebietes ein.
Auf
Wunsch des Fachbereiches Umwelt und Gesundheit wurde die Begründung zum
Bebauungsplan um Angaben zum Regenableitungssytem ergänzt.
Angeregt
wurde auch die Überprüfung der gegenüber der bisherigen Fassung zum
Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffsregelung. Die Überprüfung hat ergeben,
dass der Versieglungsgrad um 13.500 m2 verringert wird und daher keine
zusätzlichen naturschutzrechtlichen Belange in der Abwägung zu berücksichtigen
sind.
Des
Weiteren wird empfohlen, die textlichen Festsetzungen zu den Pflanzbindungen zu
präzisieren.
Die
Geschäftsstelle Abt. Bodenordnung / Bodenverkehr stellt Abweichungen zum
Umlegungsverfahren fest und weist auf die Auswirkungen für das
Bodenordnungsverfahrens hin. Z. T. wurden die Abweichungen bereits berücksichtigt.
Ansonsten sind die Abweichungen in nachfolgenden Verfahren zu klären.
Der
Abwägungsvorschlag der Verwaltung hat im Ergebnis folgende redaktionelle
Änderungen ergeben:
- Die
textliche Festsetzung Nr. 8 wird dahingehend präzisiert, dass der Charakter der
Streuobstwiesen erhalten bleibt (Fachbereich Straße und Stadtgrün).
- In
der Begründung werden die Angaben zur Regenwasserableitung ergänzt (Fachbereich
Umwelt und Gesundheit).
Planänderungen
ergeben sich nicht.
II. Empfehlung
der Verwaltung
Im Rahmen
der intensiven Abstimmung zwischen der Planung, Bodenordnung und Erschließung
und den betroffenen Eigentümern sind noch Änderungen angeregt worden, die –
sofern sie die Bauleitplanung betrafen - berücksichtigt wurden mit der Folge
o.g. vereinfachter Planänderungen und einer redaktionellen Überarbeitung und
Ergänzung der Begründung.
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss
zur 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11
„Bornim-Hügelweg" zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
- im Haushalt 2003 und 2004 werden Kosten
von je 750 T€ für Erschließungsmaßnahmen auf der Haushalts-
stelle 63000.95011 eingestellt
Vorbehaltlich des genehmigten
Haushalts 2003 und 2004 werden die Kosten von je 750 T€ auf der
Haushaltsstelle 63000.95011 für
Erschließungsmaßnahmen in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
- Ausgaben der EWP für leitungsgebundene
Anlagen betragen 3,4 Mio €
- Anlage öffentliche Grünfläche
300 T€
- Pflegekosten pro Jahr
20 T€
Die erforderlichen Mittel für
Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in den
Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.
- In Abhängigkeit von der Entwicklung der
Anzahl der Kinder in diesem Bereich werden die Kosten für eine
Kita und einer
Schule zur gegebenen Zeit von dem Fachbereich, vorbehaltlich des genehmigten
Haushalts, in den Haushalt eingestellt.