Antrag - 16/SVV/0636

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich r die Umsetzung folgender Strukturveränderungen in den städtischen Betrieben aus:

 

1. Der Aufsichtsratsvorsitz soll künftig nicht mehr durch Personen wahrgenommen werden, die in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis vom Gesellschaftervertreter stehen.

 

2. Die Aufsichtsräte sollen so vergrößert werden, dass alle Fraktionen der Stadtverordneten­versammlung vertreten sind.

 

3. Die Aufsichtsräte sollen um Vertreter*innen von Vereinen und Verbänden erweitert werden.

 

4. Protokolle und Unterlagen der städtischen Betriebe sollen - sobald und soweit wie möglich -

veröffentlicht werden.

 

5. Die Aufsichtsratssitzungen sollen - sobald und soweit wie möglich - öffentlich stattfinden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, in der Vertreter*innen des Beteiligungsmanagements, des Rechtsamtes und aller Fraktionen vertreten sind. In dieser Arbeitsgruppe sollen Modelle zur Umsetzung der o.g. Vorschläge entwickelt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

DIE aNDERE vertritt weiterhin die Auffassung, dass kommunale Betriebe nur in einer öffentlichen Rechtsform transparent arbeiten können und die soziale Daseinsvorsorge effektiv sicherstellen nnen. Da diese Position aber derzeit nicht mehrheitsfähig ist, möchten wir einige Maßnahmen vorschlagen, die zu einer verbesserten Kontrolle der städtischen Betriebe unter den jetzigen Rahmenbedingungen beitragen können.

 

Zu 1.: Der Aufsichtsratsvorsitz soll künftig nicht mehr durch Personen wahrgenommen werden, die in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis vom Gesellschaftervertreter stehen.

2012 empfahl die Transparenzkommission, dass der Aufsichtsratsvorsitz und die Vertretung in der Gesellschafterversammlung personell getrennt werden sollen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Übernahme der Aufsichtsratsvorsitze durch die fachlich zuständigen Beigeordneten allerdings noch nicht ausreicht, um eine bessere Information aller Aufsichtsratsmitglieder über Probleme der Betriebe sicherzustellen. Noch immer werden Angelegenheiten zwischen Gesellschaftervertreter und Aufsichtsratsvorsitzenden entlang des im Stadthaus herrschenden Hierarchieverhältnisses zwischen dem Oberbürgermeister und den ihm dienstrechtlich unterstellten Beigeordneten behandelt. Aus unserer Sicht könnte eine wirksamere Kontrolle durch den Aufsichtsrat erfolgen, wenn dessen Vorsitz durch Personen übernommen wird, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis vom Oberbürgermeister stehen. Denkbar wäre eine Besetzung der Aufsichtsratsvorsitze analog der Ausschussvorsitze (nach Fraktionsproporz), aber auch eine Besetzung durch unabhängige Expert*innen.

 

Zu 2.: Die Aufsichtsräte sollen so vergrößert werden, dass alle Fraktionen der SVV vertreten sind. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Kontrolle der Regierung weitgehend durch die parlamentarischen Oppositionsfraktionen wahrgenommen wird. Dies führte zu einer Stärkung der Minderheitenrechte, z.B. bei der Einberufung von Untersuchungsausschüssen oder zur Gewährung eines Oppositionszuschlages bei der Fraktionsfinanzierung im Landtag Sachsen-Anhalt. Die jetzige Festlegung der Aufsichtsratsgrößen schließt insbesondere kleinen Oppositionsfraktionen aus, die für eine effektive Kontrolle der städtischen Betriebe besonders wichtig sind.

 

Zu 3.: Die Aufsichtsräte sollen um Vertreter*innen von Vereinen und Verbänden erweitert werden. Eine verbesserte Kontrolle der städtischen Unternehmen lässt sich auch durch eine Erweiterung der Aufsichtsräte um Verbands- und Vereinsvertreter*innen erreichen. Aufsichtsratsmitglieder, die z.B. von Umweltverbänden, Mietervereinigungen oder Antikorruptions­netzwerken bestimmt werden, könnten nicht nur fachliches Know How einbringen. Sie können auch als Korrektiv wirken, wo eine einseitige Orientierung auf Profitmaximierung zu Lasten der Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge droht.

 

Zu 4. und 5.: Protokolle und Unterlagen der städtischen Betriebe sollen - sobald und soweit wie

glich - veröffentlicht werden. Die Aufsichtsratssitzungen sollen - sobald und soweit wie möglich - öffentlich stattfinden. Im Bereich der fakultativen Aufsichtsräte hat die Kommune größere Gestaltungsspielräume, die sie nutzen sollte. Sitzungen und Protokolle können hier grundsätzlich öffentlich sein. Zwingend nichtöffentliche Themen können in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Aber auch im Bereich der obligatorischen Aufsichtsräte müssen Möglichkeiten gesucht werden, wichtige Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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