Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0706

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 16/SVV/0383) wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob und wie eine Informationstafel im Wohngebiet Am Schlaatz realisiert werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung sollte im November über das Ergebnis der Prüfung informiert werden.

 

Der Wunsch eine Informationstafel bzw. einen Schaukasten zu installieren ist bereits seit längerer Zeit Thema im Stadtteil. Derzeit werden in der Praxis Plakate und Flyer zu einzelnen Veranstaltungen und Angeboten in allen Einrichtungen im Stadtteil verteilt und ausgehängt. Damit sind diese für die Besucher der Einrichtungen wahrnehmbar, jedoch nicht für die Wohnbevölkerung, welche diese Einrichtungen nicht besucht. Darüber hinaus wird auch über den Internetauftritt des Stadtteils (www.schlaatz.de), in den Einrichtungen selbst und über die quartalsweise erscheinende Stadtteilzeitung (Tauzone) sowie die sozialen Netzwerke informiert. Auch wenn einzelne Träger von einem Mehrwert nicht überzeugt sind, wünschen sich die Vereine und Einrichtungen mehrheitlich ein weiteres Medium, um über Veranstaltungen und Angebote an zentralen Orten im Stadtteil zu informieren.

 

Einen zentralen Informationspunkt im Stadtteil gibt es außerhalb der Einrichtungen wie dem Bürgerhaus am Schlaatz bislang nicht. Die vorhandenen Litfaßulen und Werbetafeln im Stadtteil und an den Haltestellen des ÖPNV befinden sich im privaten Eigentum und werden kommerziell genutzt. Eine Mitnutzung dieser ist aufgrund der Anforderung an die Witterungsbeständigkeit, den Verlust von Werbeflächen für den Betreiber und möglicher logistischer und finanzieller Abhängigkeiten nicht sinnvoll und damit ausgeschlossen.

 

Als geeignete Standorte werden von den Akteuren im Stadtteil der Marktplatz und der zur Tram-Haltestelle ausgerichtete Teil des Magnus-Zeller-Platzes favorisiert. Generell wäre das Aufstellen eines solchen Informationskastens in diesen Bereichen möglich und kann durch die Verwaltung auch genehmigt werden. Die konkrete Standortwahl an den o.b. Orten wäre gemeinsam mit den Akteuren im Stadtteil, mit den betroffenen Bereichen der Verwaltung sowie der EWP abzustimmen.

 

r eine Umsetzung bieten sich abschließbare Informationskästen an, welche die Aushänge vor der Witterung schützen und in denen Angebote jederzeit ohne logistische Abhängigkeiten aktualisiert werden können. Die Informationskästen sollen von zwei Seiten bespielt werden können. Auf einer Seite könnte dauerhaft eine Karte des Wohngebiets mit zentralen Informationen zum Stadtteil, wie etwa der Lage der wichtigsten Einrichtungen angebracht werden, also eine Art Wegweiser. Die zweite Seite würde den aktuellen Informationen dienen.

 

Eine mögliche Umsetzung wurde bislang auch zurückgestellt, weil die Verantwortung für den Betrieb des Schaukastens nicht geklärt werden konnte. Die Akteure im Stadtteil haben sich nun bereit erklärt, die Bespielung des Schaukastens und die damit verbundene Organisation zu übernehmen, sehen sich jedoch nicht in der Lage, für die Unterhaltung aufzukommen.

 

Die geschätzten Kosten für die Beschaffung und Errichtung der Schaukästen würden bei einem mittleren vierstelligen Betrag liegen. Eine Finanzierung kann über das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt erfolgen. Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln besteht eine Zweckbindungsfrist von zehn Jahren. In diesem Zeitraum müssen Betrieb, Wartung und Instandhaltung gewährleistet werden. Die Höhe der Kosten für die Wartung und Instandhaltung kann, unter Bezug auf Erfahrungen mit Schaukästen der Ortsbeiräte, pro Kasten mit 300-500hrlich veranschlagt werden. Die Wartung rde (wie bereits bei den Schaukästen der Ortsbeiräte praktiziert) der KIS übernehmen, jedoch nicht die Kosten tragen. Die Träger der Einrichtungen schließen eine Beteiligung an den etwaigen Kosten ebenfalls aus. Eine Inanspruchnahme von  Fördermitteln für  Unterhaltungsleistungen ist generell ausgeschlossen.

 

Bisher konnte keine abschließende Lösung die Übernahme der Kosten von Wartung und Instandhaltung gefunden werden. Hier muss auch über den Einzelfall hinaus eine strategische Zuordnung der Budgetverantwortung für die Beförderung des Stadteillebens über die Städtebauförderung hinaus erfolgen. Ohne abschließende Klärung kann allein wegen der möglichen Zweckbindungsfrist eine Errichtung der Schaukästen nicht erfolgen.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...