Beschlussvorlage - 16/SVV/0653

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2017

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage in der Landeshauptstadt Potsdam vom rz 2015 werden, in Abstimmung mit den Interessenvertretern des Handels, für 2017r folgende sechs besondere Ereignisse verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam beantragt:

 

1)             28. Mai 2017 Antikmeile

2)             09. Juli 2017 Stadtwerke-Fest

3)             20. August 2017 Potsdamer Schlössernacht

4)             24. September 2017 Antikmeile

5)             03. Dezember 2017 1. Advent/Weihnachtsmärkte

6)             17. Dezember 2017 3. Advent/Weihnachtsmärkte

 

Die genannten besonderen Ereignisse gehören zu den Highlights im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam, welche hrlich mehrere zehntausend Potsdamer und Gäste in die Stadt locken. Diese Veranstaltungen tragen maßgeblich zur Attraktivität der Landeshauptstadt Potsdam bei und erfüllen die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung gemäß § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BrbLöG).

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die  Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi wurden um Stellungnahme zu den beabsichtigten sechs verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2017 gebeten.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz stimmten den vorgeschlagenen Terminen uneingeschränkt zu und bestätigten die Bedeutsamkeit aller Veranstaltungen für die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Übereinstimmung mit dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz.

 

Lediglich die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi versagte die Zustimmung und lehnte kategorisch alle vorgeschlagenen Öffnungen an Sonntagen für 2017 ab, mit der Begründung die Anlässe seien nicht geeignet, um einer ausnahmsweisen Öffnung zuzustimmen.

 

Derzeit wird durch die Brandenburger Landesregierung an einer möglichen Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes gearbeitet, welche eine deutliche Flexibilisierung der Regelungen zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vorsieht. Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesnovellierung ist die ablehnende Stellungnahme der Dienstleistungsgesellschaft Verdi in einem deutlich übergeordneten, strategischen Kontext einzuordnen, insofern ist in dieser Sache ein Einvernehmen mit Verdi nicht zu erwarten.

 

Bestätigt durch die sonst in hohem Maße positiven Stellungnahmen wird unsererseits weiterhin die Auffassung vertreten, dass alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage die Voraussetzungen zum Öffnen von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen erfüllen und somit zweifellos den Regelungen des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) entsprechen.

 

Folglich wird Empfohlen die für das Jahr 2017 beantragten sechs verkaufsoffenen Sonntage r das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zu beschließen.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...