Beschlussvorlage - 16/SVV/0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Beteiligungsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beteiligungsrat wird ab Januar 2017 wie folgt besetzt:
a) Mitarbeitende der Stadtverwaltung:
Frau Viola Holtkamp, Bereichsleiterin Verbindliche Bauleitplanung
Herr Frank Daenzer, Mitarbeiter Projektteam Bürgerhaushalt
b) Vertreter der Stadtverordnetenversammlung:
über die Fraktion SPD:Herr Peter Schultheiß
über die Fraktion DIE LINKE:Frau Gesine Dannenberg
Stellv.: Herr Sascha Krämer
c) Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam, davon
eine/ein Vertreterin/Vertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren (Jugendsitz):
1. Frau Jeannette Wachholz8. Frau Christine Schoch
2. Herr Hans-Jürgen Horn9. Herr Bernd Gimbott
3. Frau Lisa Kabitzke (Jugendsitz)10. Herr Jonas Katona
4. Frau Julia Hansen11. Herr Frank Feickert
5. Frau Helga Kutzki12. Herr Rüdiger Seyboth
6. Frau Anita Hölscher13. Herr Uwe Bergmann
7. Frau Bettina Beran
Im Falle des Ausscheidens eines dieser Mitglieder wird aus den übrigen Losbewerbungen nachnominiert:
Nachrücker/-in in folgender Reihenfolge für den Jugendsitz:
1. Herr Nicco Kunzmann3. Frau Judith Möllmann
2. Herr Daniel Schmidt4. Herr Erik Forssman
Nachrückerinnen in folgender Reihenfolge seitens der Frauen:
1. Susen-Arian Aßmann3. Gabriele Struck
2. Gisela Hartmann4. Viola Brehmer
5. Evelin Vollmer
Nachrücker in folgender Reihenfolge seitens der Männer:
1. Laurin Wölkert3. Roderich Schulz
2. Jakob Warnecke4. Tim Ackermann
5. Alexander Lutz
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Mit dem Beschluss 16/SVV/0540 hat die SVV die neuen Regelungen sowie die Zusammensetzung des Beteiligungsrates beschlossen. Die Mitglieder des Beteiligungsrates sind für die Dauer von zwei Jahren zu wählen.
Zeitplan
Oktober 2016 | Vorbereitungen zur Bewerbung (Plakate, Anschreiben an 5.000 Personen, Pressearbeit, etc.) |
7. November bis 3. Dezember 2016 | Bewerbungsphase für die Bürgerinnen und Bürger |
6. Dezember 2016 | Öffentliche Veranstaltung zur Auslosung der neuen Mitglieder im Potsdam Museum, 18 Uhr |
7. Dezember 2016 | SVV beschließt die neuen Mitglieder des Beteiligungsrates |
24. Januar 2017 | erste Sitzung des neuen und Verabschiedung des bisherigen Beteiligungsrates |
Auswahl der neuen Mitglieder
Die vorgeschlagenen Mitarbeitenden aus der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam sind für die Mitgliedschaft im Beteiligungsrat besonders geeignet, weil sie über ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in Sachen Beteiligung verfügen. Frau Holtkamp ist als Leiterin des Bereichs Verbindliche Bauleitplanung regelmäßig mit den im Planungsrecht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren befasst. Herr Frank Daenzer begleitet den Bürgerhaushalt seit mehreren Jahren und war bereits an der Entwicklung des Modellprojekts „strukturierte Bürgerbeteiligung“ aktiv beteiligt.
Aus der Stadtverordnetenversammlung wird je ein Vertreter aus der Fraktion SPD und der Fraktion DIE LINKE entsendet.
Zwischen dem 7. November und 3. Dezember 2016 konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Mitgliedschaft im Beteiligungsrat bewerben. Es wurde über die Presse, Plakatierungen an einschlägigen Orten, Soziale Medien und Multiplikatoren-Ansprache dafür geworben. Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 6. Dezember 2016 im Potsdam Museum die Bürgerinnen und Bürger gelost.
Die im Beschluss 16/SVV/0540 vorgesehenen Expertinnen und Experten werden vom neu gebildeten Beteiligungsrat nach eigenem Ermessen berufen.
Demografieprüfung
Der Beteiligungsrat trägt zur Stärkung und dem Ausbau von Beteiligung in Potsdam bei. Durch die – unabhängig vom Kommunalwahlrecht mögliche – Einbeziehung von Einwohnerinnen und Einwohnern können unterschiedliche Haltungen offen verhandelt werden. Das Handeln von Politik und Verwaltung wird dadurch insgesamt transparenter.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,8 kB
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