Beschlussvorlage - 16/SVV/0732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schließt mit dem Landkreis Elbe-Elster eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKfz)  (gemäß Anlage).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der geplanten Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtlich zuständige Behörden seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet, die Stufen der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKfz)“ umzusetzen.

 

Seit dem 1. Januar 2015 kann mit der ersten Stufe in der Landeshauptstadt Potsdam ein Fahrzeug auch internetbasiert außer Betrieb gesetzt und mit der zweiten Stufe ab Mitte 2017 dieses Fahrzeug auf denselben Halter internetbasiert wieder zugelassen werden.

 

Um die erforderlichen technischen Voraussetzungenr diese zweite Stufe zu schaffen, wird sich die Landeshauptstadt Potsdam im ersten Schritt an einer gemeinsame Lösung im Land Brandenburg „iKfz-BB“ auf der Grundlage der Beschlussvorlage im Vorstand des Landkreistages Brandenburg sowie im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg vom 05. September 2016 beteiligen.

 

In diesem Zusammenhang übernimmt der Landkreis Elbe-Elster, das hierfür erforderliche Berechtigungszertifikat für sämtliche Vereinbarungspartner zu beschaffen. Daher schließt die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Landkreis Elbe-Elster eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKfz) ab. Damit entstehen für die Landeshauptstadt Potsdam für den Erwerb eines gemeinsamen Berechtigungszertifikates voraussichtlich anteilig Kosten von ca. 180 €/ Jahr.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich an dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung befristet beteiligen, bis für diese Dienstleistung eine eigene technische Lösung für die Landeshauptstadt Potsdam existiert.

 

Anlage:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Kosten entstehen für den Erwerb des gemeinsamen Berechtigungszertifikates zum Zweck der eindeutigen rechtssicheren Identifikation des Antragstellers. Für die LHP fallen anteilig Kosten in Höhe von ca. 180 €/ Jahr an. Für alle Teilnehmer entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 3.000 €/ Jahr.

 

Die Kosten, die mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den einzelnen Aufgabenträger entfallen, hängen final von der Anzahl der zu beteiligenden Vereinbarungspartner ab. Gemäß dem gemeinsamen Schreiben des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sowie des Landkreistages Brandenburg vom 18. Oktober 2016 werden nach Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens (vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen) insgesamt 17 Landkreise und kreisfreie Städte die öffentlich rechtliche Vereinbarung abschließen.

 

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Anlagen

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