Beschlussvorlage - 16/SVV/0755
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt "Hilfen zur Erziehung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Hilfen zur Erziehung“ (36330) im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.070.600 EURO für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder einer sonstigen betreuten Wohnform.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus Mehrerträgen bei den Gewerbesteuern im Produkt (61102) im Geschäftsbereich 1.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 33, 34 SGB VIII gehören zu den Pflichtleistungen des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Gewährung der Hilfen ist in Ihrer Anzahl und der Höhe nach unvorhersehbar und ein komplexer aber vor allem lebendiger Prozess.
Bereits der Entwurf des Kennzahlenvergleiches 2015 des bundesweiten Benchmarkkreises Hilfen zur Erziehung+ (con_sens) weist in nahezu allen teilnehmenden Städten (Chemnitz, Darmstadt, Halle, Karlsruhe, Mannheim,, Rostock und Potsdam) Steigerungen bei den HzE-Fällen von 2014 nach 2015 aus. Dieses bundesweite Phänomen bedeutet allein in Potsdam eine Umkehr vom Abwärtstrend.
Das Controlling des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie stellte darüber hinaus eine Ausweitung der Betreuungstage, also eine längere Falldauer fest, die ebenso zu höheren Kosten führt.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden mit der Haushaltsplanung 2015/2016 für das gesamte Produkt „Hilfen zur Erziehung“
- Aufwendungen in Höhe von 13.081.200 Euro
- Erträge in Höhe von 825.800 Euro
- Zuschuss12.255.400 Euro
eingeplant.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung per 30.09.2016, die zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung den aktuellsten Berichtsstand darstellt, ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:
- Aufwendungen in Höhe von 13.093.700 Euro
- Erträge in Höhe von 967.300 Euro
- Zuschuss12.126.400 Euro
Mit dem Quartalsbericht zum 30.09.2016 als derzeit aktuellsten Berichtsstand, werden jedoch bis zum Jahresabschluss
- Aufwendungen in Höhe von 19.124.000 Euro
- Erträge in Höhe von 3.927.000 Euro
- Zuschuss15.197.000 Euro
prognostiziert.
Das Defizit gemäß Fachbereichsbericht per 30.09.2016 beträgt damit rd. 3.070.600 EURO.
Um im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ bis zum Jahresende 2016 zahlungsfähig zu bleiben ist ein Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen zwingend erforderlich. Die mit der Wahrnehmung der Hilfen beauftragten Träger haben einen Rechtsanspruch auf die Erstattung ihrer Kosten durch den FB 35 jeweils zum Ersten des Monats. Die Gewährung der Leistungen ist somit unabweisbar.
Begründung für diese Mehraufwendungen
Ursächlich für das Defizit im Bereich HzE sind deutlich gestiegene Betreuungstage und Kosten für Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i. V. m. § 34 SGB VIII, die nicht in Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stehen, da hier ja von einer kompletten Erstattung durch das Land Brandenburg ausgegangen werden kann.
Dabei handelt es sich um die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder einer sonstigen betreuten Wohnform die gemäß der Fallzahlen und Erfahrungen der Vorjahre für das Haushaltsjahr 2016 im Produktkonto 3633000.5332900 (Hilfen zur Erziehung / Sonstige soziale Leistungen innerhalb von Einrichtungen) wie folgt geplant wurden:
| Ursprüngliche Fachplanung | Ergebnis lt. Haushaltssatzung | Prognose zum 31.12.2016 (JA) | Differenz |
Betreuungstage | 58.819 | 58.819 | 75.482 | 16.663 |
Aufwendungen in € | 7.431.513 | 7.431.513 | 9.974.800 | - |
Kostensatzsteigerungen | 436.408 | 436.408 | - | - |
Anpassung Haushaltsplanung | - | ./. 420.021 | - | - |
Gesamt | 7.867.921 | 7.447.900 | 9.974.800 | 2.526.900 |
Ø Kosten pro Tag in € | 133,77 | 126,62 | 132,15 | 5,53 |
Ergebnis der o.g. Mehrbedarfsanalyse des Produktkontos 3633000.5332900:
16.663 Betreuungstagex132,15 € Kosten/Tag=2.202.016 EURO
58.819 Betreuungstagex 5,53 € Kosten/Tag= 325.269 EURO
Gesamt:2.527.285 EURO
Des Weiteren werden im Produkt „Hilfen zur Erziehung“ Mehraufwendungen für Erstattungen an Gemeinden im
Produktkonto 3633000.5452000 in Höhe von ca. 543.315 EURO prognostiziert.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat für Personen mit einer bestehenden Hilfe zur Erziehung, die in das Stadtgebiet ziehen die Kosten an das abgebende Jugendamt ab dem Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zu erstatten. Im Vorfeld kann nicht geplant werden, wie viele Personen mit einer Hilfe zur Erziehung in das Stadtgebiet ziehen, so dass in der Planungsphase nur geschätzt und sich an Vorjahren orientiert werden kann.
Zusammengefasste Übersicht der Mehraufwendungen im Produkt „Hilfen zur Erziehung“ einschließlich Deckungsquelle
Produktkonto Finanzkonto
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Bezeichnung |
Betrag in Euro | Deckungsquelle Ergebnis-/Finanzkonto |
3633000.5332900 3633000.7332900 | Hilfe zur Erziehung / sonstige soziale Leistungen innerhalb von Einrichtungen | 2.527.300 |
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3633000.5452000 3633000.7452000 | Hilfe zur Erziehung / Erstattung an Gemeinden | 543.300 |
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3.070.600 | 6110200.4013100 6110200.6013100 Steuern / Gewerbesteuern |
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für die Hilfen zur Erziehung bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits
1. Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen herangezogen
2. die Bewirtschaftungssperren mit Beschluss 16/SVV/0534 aufgehoben
3. Rückstellungssachverhalte kontinuierlich aufgelöst.
Diese Maßnahmen haben den Mehrbedarf gemindert. Aktuell stehen im Deckungskreis „Hilfen zur Erziehung / Jugendförderung und –arbeit 447.900 EURO zur Verfügung. Ohne den begehrten SVV-Beschluss ist es nicht möglich, im Dezember einen kompletten Zahllauf durchzuführen, obwohl die freien
Träger einen Rechtsanspruch auf die Erstattung ihrer Kosten durch die Landeshauptstadt Potsdam zum Ersten des Monats haben. Die Gewährung der Leistungen ist somit unabweisbar.
Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, diesem Antrag zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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43,4 kB
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101,1 kB
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