Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen, zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen bei der Unternehmensgründung, -sicherung und -entwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam wird für die Jahre 2017 und 2018 fortgeführt (Messeförderungs-RL Wifö/12).

 

Die Unterstützung von Vorhaben zur Neuschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Besonders unterstützungswürdig sind dabei Maßnahmen und Initiativen, die von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen ausgehen, die das Rückgrat der Potsdamer Wirtschaft bilden. Sie gewährleisten in Potsdam wirtschaftliche Stabilität und Dynamik, schaffen und sichern Arbeitsplätze und fördern die lokale und regionale Entwicklung.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützte bisher kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen auf der Grundlage zweier Förderprogramme:

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (seit 2004)

 

Verlängerung für die Jahre 2017/2018

 

Die bestehende Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (Messeförderungs-RL Wifö/12) zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen bei der Unternehmensgründung, -sicherung und -entwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam ist bis zum 31.12.2016 befristet. Die Richtlinie zur Messeförderung wird weiterhin nachgefragt und in Anspruch genommen.

 

Bereits im Spätsommer eines Jahres beginnt für die Unternehmen die Planung der Messeteilnahmen für das darauffolgende Jahr, deshalb werden zu diesem Zeitpunkt bereits Anträge auf Messeförderung gestellt. Ohne gültige Richtlinie sind Übergangsregelungen erforderlich, die erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Deshalb soll die Richtlinie mit vorliegender Mitteilungsvorlage um zwei weitere Jahre verlängert werden.

 

Die Entwicklung der städtischen Messeförderung in den vergangenen Jahren ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

 

 

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Anträge

7

6

5

6

8

10

rdervolumen

[in EUR]

ca. 7.500

ca. 6.000

ca. 5.000

ca. 5.000

ca. 6.000

ca.12.000

Im Jahr 2016 sind aktuell 6 Anträge gestellt worden. Weitere Anträge sind angekündigt.

 

 

Im Rahmen der Verlängerung der Richtlinie zur Messeförderung wurden bereits die Vorgaben der neuen städtischen Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.08.2016 berücksichtigt. Des Weiteren sind nachfolgende Anpassungen notwendig geworden, welche keinerlei Auswirkungen auf den grundlegenden Zuwendungszwecks sowie die mit dem Förderprogramm einhergehenden finanziellen Auswirkungen haben:

 

 

  • Neben der Förderfähigkeit regionaler und nationaler Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen sind nunmehr, aufgrund fortschreitender Internationalisierung sowie zunehmender Anfragen, auch internationale Messen als Gegenstand der Förderung (Punkt 2. der Richtlinie) zulässig.
  • Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Verfahrensvereinfachung für den Antragsteller, wird es künftig die Möglichkeit der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns im Antragsformular zur Messeförderung geben. Sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller schriftlich die Bestätigung des Posteingangs des Antrages und die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn (Punkt 4.5 der Richtlinie). Eine separate Beantragung durch den Antragsteller auf vorzeitigen Maßnahmebeginn entfällt somit.
  • Ferner ist die Vorlage des Verwendungsnachweises von sechs Monate auf drei Monate nach Erfüllung des Verwendungszwecks (siehe Punkt 6.3 der Richtlinie) geändert worden.
  • Entsprechend der neuen städtischen Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen der Landeshauptstadt Potsdam, ist die Notwendigkeit der Einreichung von Vergleichsangeboten bei Vergaben über 500 EUR (Punkt 6.1 der Richtlinie) sowie der Hinweis zum Subventionsbetrug (Punkt 6.5 der Richtlinie i.V.m. Antrag/ANBest-P) ergänzt worden.
  • Weitere Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur (Änderungen der Formatierung, sprachliche Vereinfachungen, inhaltliche Neuzuordnungen einzelner Absätze sowie die Einführung von Fußnoten zur besseren Lesbarkeit).

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Zinsleistungen für Bankdarlehen - Zinssubventionierung (seit 1993 bis 2015) wird ersetzt durch die

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmens-bezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums

 

r das städtische Förderprogramm zur Zinssubventionierung gab es in den letzten Jahren aufgrund anhaltender, niedriger Darlehenszinssätze bei Haus- und Förderbanken keinerlei Nachfrage mehr. Daher wurde die Entscheidung getroffen das bis zum 31.12.2015 befristete Förderprogramm bis auf weiteres ruhen zu lassen (siehe DS Nr.: 16/SVV/0042).

Ersatzweise wurde eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des  geistigen Eigentums erarbeitet, welche mit Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten soll.

Dieser Vorgang wird in einer separaten Beschlussfassung parallel auf den Weg gebracht.

 

Finanzielle Auswirkungen beider Förderprogramme

 

Im Ergebnishaushalt wurden in den vergangenen Planungsprozessen sowie im Zuge der aktuellen Planung des Einzelhaushaltes 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, im Produktkonto 571000.5317100 (Wirtschaftsförderung. Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen), jeweils 20.000,00 Euro für beiderderprogramme insgesamt veranschlagt.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage des derzeitigen Doppelhaushaltes 2015/2016 wurden auch im Rahmen der Planung des Einzelhaushaltes 2017 sowie der mittelfristigen Finanzplanungr die Jahre 2018 bis 2020 hrlich Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro für beide Förderprogramme, im Produktkonto 5710000.5317100 (Wirtschaftsförderung. Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen), veranschlagt.

 

 

 

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Anlagen

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