Antrag - 16/SVV/0778
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) am 02.03.2016 gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0082 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
- Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der SWP folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion SPDFrau Anke Michalske-Acioglu
(2 Sitze) Herr Marcus Krause
über die Fraktion DIE LINKEFrau Dr. Karin Schröter
(2 Sitze)Herr Dr. H.-J. Scharfenberg
über die Fraktion CDU/ANWHerr Horst Heinzel
(1 Sitz)
über die Fraktion Bündnis 90/Frau Karen Sokoll
Die Grünen
(1 Sitz)
über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP
(1 Sitz - nach Einigung)*Herr Prof. Dr. Otto
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
über die Fraktion DIE LINKEHerr H.-D. Plumbaum
Frau Birgit Müller
über die Fraktion SPDFrau Sabine Gräf
Herr Mike Schubert
über die Fraktion CDU/ANWHerr Matthias Finken
über die Fraktion Bündnis 90/
Die GrünenHerr Benjamin Grochowski
über die Fraktion Bürgerbündnis-FDP
Herr Wolfhard Kirsch
*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Mit dem Wechsel des Stadtverordneten Wellmann von der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zur Fraktion CDU/ANW hat sich die Fraktionsstärke so verändert, dass dies gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Gremien hat. Somit beantragt die Fraktion DIE aNDERE mit der DS 16/SVV/0771 u. a. die Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWP; einer Abstimmung hierüber bedarf es nicht.
Der Aufsichtsrat der SWP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWP aus 12 Mitgliedern, davon 4 Arbeitnehmervertreter/innen. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam führt den Vorsitz.
Von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sind nun sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der SWP neu zu entsenden.
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 7 x 15/56 = 1,88 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE7 x 14/56=1,752 Sitze
Fraktion CDU/ANW 7 x 10/56=1,251 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen7 x 7/56=0,881 Sitz
Fraktion Bürgerbündnis-FDP7 x 4/56=0,50 Sitz
oder* Einigung/Los
Fraktion DIE aNDERE7 x 4/56=0,50 Sitz
*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Mandat niedergelegt werden sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der SWP.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der SWP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):
DS08/SVV/0061Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS12/SVV/0278Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS13/SVV/0830Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.