Antrag - 16/SVV/0780
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH am 09.09.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0642 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion DIE LINKEHerr Dr. Lutz HenrichHerr Stefan Wollenberg
(2 Sitze)
über die Fraktion SPDFrau Hannelore Knoblich Herr Daniel Keller
(2 Sitze)
über die Fraktion CDU/ANW Herr Clemens Viehrig
(1 Sitz)
über die Fraktion Bündnis 90/Herr Till Heyer-Stuffer
(1 Sitz) Die Grünen
über die Fraktion DIE aNDEREHerr Sandro Szilleweit
(1 Sitz – nach Einigung)*
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
über die Fraktion DIE LINKEFrau Barbara KellerHerr Sascha Krämer
über die Fraktion SPDHerr Volker KlamkeHerr Marcel Piest
über die Fraktion CDU/ANWHerr Hans-Wilhelm Dünn
über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen Frau Julia von La Chevallerie
über die Fraktion DIE aNDEREHerr Lutz Boede
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Mit dem Wechsel des Stadtverordneten Wellmann von der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zur Fraktion CDU/ANW hat sich die Fraktionsstärke so verändert, dass dies gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Gremien hat. Somit beantragt die Fraktion DIE aNDERE mit der DS 16/SVV/0771 u. a. die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH; einer Abstimmung hierüber bedarf es nicht.
Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) Ein vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam entsendetes Mitglied, welches den Vorsitz führt.
b) Ein von der Alleingesellschafterin entsendetes Mitglied, welches den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Aufsichtsrats im Falle dessen/ deren Abwesenheit vertritt.
c) Sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsandte Mitglieder.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 05.11.2014 (DS Nr. 14/SVV/0952) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH entsandt.
Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun sieben Aufsichtsratsmitglieder neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 7 x 15/56 = 1,88 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE7 x 14/56=1,752 Sitze
Fraktion CDU/ANW 7 x 10/56=1,251 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen7 x 7/56=0,881 Sitz
Fraktion Bürgerbündnis-FDP7 x 4/56=0,50 Sitz
oder* Einigung/Los
Fraktion DIE aNDERE7 x 4/56=0,50 Sitz
*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:
DS 08/SVV/0061Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV
DS 12/SVV/0278Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP
DS 13/SVV/083040% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)
festgelegten Kriterien zu beachten.