Beschlussvorlage - 16/SVV/0775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) vom 04.06.2003 wird im

§ 8 „ Mitführen von Tieren und Leinenpflicht“ wie folgt ergänzt:

 

Die Absätze 1 und 2 gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen nicht für Hundeführer von Blinden- bzw.  Assistenzhunden, die in Begleitung der zu unterstützenden Personen sind.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Blinden- bzw. Assistenzhunde helfen stark sehbehinderten und blinden Menschen als ausgebildetes „Hilfsmittel auf vier Pfoten“ und sorgen für deren Mobilität, Sicherheit und Selbstständigkeit.

 

Rein rechtlich gesehen gelten Blindenführhunde als Hilfsmittel. In der Öffentlichkeit werden sie aber leider häufig als „Haustiere“ wahrgenommen, jedoch besteht über die Rechte und Pflichten der Halter zum Teil Unklarheit. Deshalb reagieren Passanten in Ausnahmefällen uneinsichtig gegenüber den betroffenen blinden und sehgeschädigten Hundehaltern.

Es wäre wünschenswert, wenn es mehr Akzeptanz und mehr Verständnis sowohl für die blinden Menschen als auch für die Bedürfnisse deren Tiere gäbe.

 

Aus diesem Grund ist es geboten, den § 8 Abs. 1 und 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (Stadtordnung vom 04.06.2003) anzupassen, in dem die unverzügliche Beseitigung einer Verunreinigung oder Beschädigung durch mitgeführte Tiere im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam dahingehend geregelt wird.

 

Es soll eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Verpflichtung zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen für Hundeführer von Blinden- bzw. Assistenzhunden, die im zweckentsprechenden Einsatz sind, im § 8 der Stadtordnung ergänzt werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen

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