Antrag - 16/SVV/0792

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH am 02.12.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0839 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH - folgende sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

über die Fraktion SPD:Herr Torsten K. BorkFrau Dr. Uta Wegewitz

           (2 Sitze)

 

über die Fraktion DIE LINKE:Frau Jana Schulze Herr Matthias Lack

          (2 Sitze)

 

über die Fraktion CDU/ANW : Herr Hans-Wilhelm Dünn

(1 Sitz)

 

über die Fraktion Bündnis 90/

         (1 Sitz)      Die Grünen:Herr Axel Mertens

 

 

Als Nachrücker/innen werden benannt:

 

über die Fraktion SPD:Frau Anke Michalske-Acioglu

 

über die Fraktion DIE LINKE        Frau Dr. Sigrid Müller              Frau Kati Biesecke

             

über die Fraktion CDU/ANW :Herr Norbert Mensch

 

über die Fraktion Bündnis 90/

Die GrünenFrau Dr. Brigitte Lotz

 

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).

 

Mit dem Wechsel des Stadtverordneten Wellmann von der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zur Fraktion CDU/ANW hat sich die Fraktionsstärke so verändert, dass dies gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Gremien hat. Somit beantragt die Fraktion DIE LINKE mit der DS 16/SVV/0784 die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH; einer Abstimmung hierüber bedarf es nicht.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf sowie gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag ergibt sich für die sechs von der SVV in den Aufsichtsrat der KEvB zu entsendenden Mitglieder nunmehr folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD                            6 x 15/56              =                            1,61              2 Sitze

Fraktion DIE LINKE6 x 14/56=1,502 Sitze

Fraktion CDU/ANW 6 x 10/56=1,071 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen6 x   7/56=0,751 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/ Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

§ 8 Gesellschaftsvertrag der KEvB regeln die Zusammensetzung/ Bildung/ Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der KEvB in den Aufsichtsrat zu entsendenden sechs Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:

 

DS 08/SVV/0061              Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001              Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV

DS 12/SVV/0278              Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP

DS 13/SVV/0830              40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.

 

Loading...