Antrag - 16/SVV/0792
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH am 02.12.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0839 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker werden abberufen.
2.) Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH - folgende sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion SPD:Herr Torsten K. BorkFrau Dr. Uta Wegewitz
(2 Sitze)
über die Fraktion DIE LINKE:Frau Jana Schulze Herr Matthias Lack
(2 Sitze)
über die Fraktion CDU/ANW : Herr Hans-Wilhelm Dünn
(1 Sitz)
über die Fraktion Bündnis 90/
(1 Sitz) Die Grünen:Herr Axel Mertens
Als Nachrücker/innen werden benannt:
über die Fraktion SPD:Frau Anke Michalske-Acioglu
über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Sigrid Müller Frau Kati Biesecke
über die Fraktion CDU/ANW :Herr Norbert Mensch
über die Fraktion Bündnis 90/
Die GrünenFrau Dr. Brigitte Lotz
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).
Mit dem Wechsel des Stadtverordneten Wellmann von der Fraktion Bürgerbündnis-FDP zur Fraktion CDU/ANW hat sich die Fraktionsstärke so verändert, dass dies gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Gremien hat. Somit beantragt die Fraktion DIE LINKE mit der DS 16/SVV/0784 die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH; einer Abstimmung hierüber bedarf es nicht.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf sowie gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe b) Gesellschaftsvertrag ergibt sich für die sechs von der SVV in den Aufsichtsrat der KEvB zu entsendenden Mitglieder nunmehr folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 6 x 15/56 = 1,61 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE6 x 14/56=1,502 Sitze
Fraktion CDU/ANW 6 x 10/56=1,071 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen6 x 7/56=0,751 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/ Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
§ 8 Gesellschaftsvertrag der KEvB regeln die Zusammensetzung/ Bildung/ Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der SVV die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der KEvB in den Aufsichtsrat zu entsendenden sechs Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen- Nr.:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der SVV
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der LHP
DS 13/SVV/0830 40% Frauen in Aufsichtsräten (geändert beschlossen: 50 %)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.