Beschlussvorlage - 16/SVV/0800
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2016 - Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV) des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2016, DS 16/SVV/0130, beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2016 werden im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (Geschäftszeichen 33-363-22) wie folgt gefasst:
2.1. der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen auf 49.339.437 €
2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 29.590.000 €
Damit wird den Auflagen des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg beigetreten.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
In Ihrer Sitzung am 02.03.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2016, DS 16/SVV/0130, beschlossen. Die im Wirtschaftsplan festgesetzten Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen gemäß § 14 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) i. V. m. § 74 Abs. 2 bzw. § 73 Abs. 4 BbgKVerf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg. Mit Schreiben vom 23.03.2016 wurde dem Ministerium der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit dem beiliegenden Wirtschaftsplan, zur Genehmigung vorgelegt.
Im Ergebnis der Prüfung, die von schriftlichen und mündlichen Vorträgen bei der Kommunalaufsicht begleitet wurden, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg mit Schreiben vom 16.11.2016, Geschäftszeichen 33-363-22) die vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 59.419.437 € nur in einem Umfang von 49.339.437 € und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 37.090.000 € nur in einem Umfang von 29.590.000 € genehmigt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Reduzierung der geplanten Investitionen für Asylunterkünfte im Jahr 2016 um 10.000.000 €. Die in den Wirtschaftsjahren 2016 und 2017 geplanten Investitionen i. H. v. jeweils 20.000.000 € sollen gemäß Abstimmung mit der Kommunalaufsicht gleichmäßig auf die Jahre 2016 bis 2019 verteilt werden. Des Weiteren wurde durch die Kommunalaufsicht eine Summe von 80.000 €, für den Austausch des Geländers im Alten Rathaus, wegen fehlender Nachweise der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit die Genehmigung versagt.
Gemäß § 73 Abs. 3 BbgKVerf gelten Verpflichtungsermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres und wenn die Haushaltssatzung für das folgende Haushaltsjahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Unter der Prämisse, dass bei einer im Wesentlichen unveränderten Wirtschaftslage des KIS und Haushaltslage der Landeshauptstadt, insbesondere für die bereits begonnenen Investitionsprojekte, auch in den Folgejahren mit Kreditermächtigungen zu rechnen ist, führt die Reduzierung der Gesamtbeträge der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen aus jetziger Sicht nicht zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Investitionsplans des KIS.
Die Reduzierung der Gesamthöhe der Verpflichtungsermächtigungen führt zu einer Änderung in den Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV (Seite 3 des Wirtschaftsplans), die der erneuten Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bedürfen und Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind. Die Neufassung der Festsetzungen ist als Anlage beigefügt.
Um schnellstmöglich einen rechtskräftigen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 zu erhalten, ist ein Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, welcher möglichst im Wege der sofortigen Beschlussfassung in der Sitzung am 07.12.2016 erfolgen sollte. Damit kann der planmäßige Verlauf der Investitionsvorhaben des Kommunalen Immobilien Service (KIS) gewährleistet werden.
Anlagen
Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2016
Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 16.11.2016
Anlagen
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