Antrag - 16/SVV/0791
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen zur Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Einreicher*:
- CDU/ANW, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
- begrüßt den ehrenamtlichen humanitären Einsatz von Potsdamerinnen und Potsdamern in Flüchtlingslagern in Griechenland sowie deren Einsatz und Unterstützung für die Zusammenführung dort lebender Flüchtlinge mit ihren Familien in Deutschland.
- bittet den Oberbürgermeister, sich dafür einzusetzen, dass die zuständigen nationalen und internationalen Stellen eine Zusammenführung mit den in Deutschland lebenden Familienangehörigen im Rahmen der bestehenden Programme und Verfahren zur Registrierung, Verteilung und Unterbringung sowie Finanzierung ermöglichen.
Erläuterung
Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl Asylsuchender und in ihren Herkunftsländern Verfolgte entsprechend unserer demokratischen Werte und Verpflichtungen im Rahmen bestehender internationaler Regeln aufgenommen. Flüchtlinge mit einer hohen Bleibeperspektive werden zügig aufgenommen. Ihre Fälle werden zügig bearbeitet und sie nehmen so früh wie möglich am Integrationsprozess teil.
Durch verschiedene humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge trägt der Bund der humanitären Verantwortung Deutschlands Rechnung. Dazu gehören derzeit das deutsche Resettlement-Programm sowie drei humanitäre Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge. Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird seit 2012 jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, die sich in Erstaufahmestaaten aufhalten und dort weder eine positive Zukunftsperspektive noch eine Rückkehrperspektive haben, dauerhaft in Deutschland aufgenommen. In den ersten drei Jahren wurden im Pilotprojekt jeweils 300 Personen aufgenommen. 2012 wurden in diesem Rahmen afrikanische Flüchtlinge aus Tunesien sowie Iraker aus der Türkei aufgenommen. 2013 wurden alle Resettlement-Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen; dabei handelt es sich um Iraker, Iraner und Syrer. 2014 wurden Schutzsuchende verschiedenster Staatsangehörigkeiten (Irak, Somalia, Sri Lanka, China, Afghanistan) sowie Staatenlose aus Syrien und aus Indonesien aufgenommen. Das Pilotprojekt wurde Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen.
Das deutsche Resettlement-Programm wird seit 2015 unbefristet fortgeführt. Ab 2015 werden 500 Aufnahmeplätze jährlich bereitgestellt. Im Jahr 2015 erfolgte die Aufnahme aus den Erstaufnahmestaaten Ägypten und Sudan. Es wurden eritreische, somalische, sudanesische, südsudanesische und äthiopische Staatsangehörige sowie Syrer und Iraker aufgenommen. Aus der Gruppe der Staatsangehörigen vom Horn von Afrika wurden auch rund 100 Opfer von Menschenhandel ausgewählt.
In den Jahren 2016 und 2017 erfolgt die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlement-Pilotprogramms der Europäischen Union. Deutschland hat sich verpflichtet im Rahmen dieses Pilotverfahrens innerhalb von zwei Jahren insgesamt 1.600 Schutzbedürftige aufzunehmen. Dies wird unter Anrechnung des nationalen deutschen Resettlement-Programms erfolgen, so dass in den Jahren 2016 und 2017 jeweils 800 Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen werden. Bei dem ganz überwiegenden Teil der 2016 im Resettlement-Verfahren aufgenommenen und noch aufzunehmenden Flüchtlinge handelt es sich um syrische Flüchtlinge, die im Rahmen des 1:1-Mechanismus der EU-Türkei-Erklärung berücksichtigt wurden bzw. werden.
Aufgrund der stark angestiegenen Zuwanderung von Schutzsuchenden innerhalb der Europäischen Union, wurden 2015 zwei neue Relocation-Programme beschlossen. Im Mai 2015 wurde von der Europäischen Union zunächst ein Relocation-Programm für 40.000 Personen aus Italien und Griechenland verabschiedet. Dem folgte ein weiteres Umsiedlungsprogramm für 120.000 Schutzsuchende im September 2015. Laut dieser Beschlüsse sollen insgesamt 160.000 Personen aus Griechenland, Italien und Ungarn innerhalb von 2 Jahren von verschiedenen EU-Ländern aufgenommen werden.
Die Unterstützung der ehrenamtlichen Initiative insbesondere bei der Zusammenführung von Familien verdient Anerkennung und Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam.