Beschlussvorlage - 16/SVV/0832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschussge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein nichtförmliches Auswahlverfahren r einen Träger zum Betreiben der durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld neu zu errichtenden Kindertagesstätte in der Horst-Bienek-Straße, Bornstedter Feld, 14469 Potsdam durchzuführen.

 

  1. Die Grundlage für das nichtförmliche Auswahlverfahren bildet die Beschlussvorlage Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017“ (DS 16/SVV/0615). Die geplante Einrichtung ist mit einer voraussichtlichen Kapazität von 90 Plätzen im Kita-Bedarfsplan enthalten. Ebenso wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Rahmen der Beschlussvorlage (DS 16/SVV/0615) mit dem bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten (gem. §§ 1, 12 KitaG und § 80 SGV VIII) beauftragt.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prüfkriterien (Anlage 1) zur Auswahl des Trägers.

 

  1. Eine Auswahlkommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Prüfkriterien. Die Auswahlkommission ist zu bilden aus:

        drei VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses,

        drei VertreterInnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie

        einen Vertreter/einer Vertreterin der AG nach § 78 SGB VIII (Regionale JH-AG1)

        einen Vertreter/einer Vertreterin der FH Potsdam

 

  1. Das Votum der Auswahlkommission dient dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung über die Trägerschaft.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Beschlussvorlage Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017“ (DS 16/SVV/0615) sieht die Errichtung einer Kindertagestätte in der Horst-Bienek-Straße, Bornstedter Feld, 14469 Potsdam vor. Die geplante Einrichtung wird durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld errichtet und kann ihren Betrieb voraussichtlich ab 01.06.2018 aufnehmen. Die voraussichtliche Kapazität der Einrichtung umfasst insgesamt 90 Plätze.

 

Gemäß des Konzeptes der Landeshauptstadt Potsdam werden Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben. Deshalbhrt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam ein nichtrmliches Auswahlverfahren zum Betreiben der durch den Entwicklungsträger Bornstedter Feld in der Horst-Bienek-Straße neu zu errichtenden Kindertagesstätte im Rahmen eines öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens durch.

 

Aufgrund der räumlichen Nähe der Einrichtung zur FH Potsdam und einer geplanten Kooperation sollen die Interessen der FH Potsdam durch eines Passus im Ausschreibungstext des Auswahlverfahrens und durch einen Vertreter der FH Potsdam in der durch den Jugendhilfeausschuss berufenen Auswahlkommission gemäß Beschlusspunkt (4.) Berücksichtigung finden.

 

Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt, wie bei allen Einrichtungen innerhalb des Kita-Bedarfsplans, nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und den einschlägigen Festlegungen gemäß Kita-Finanzierungsrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Auswahl des freien Trägers soll im Rahmen eines nichtförmlichen Auswahlverfahrens mit folgenden Phasen erfolgen:

 

  1. Eröffnungsphase mit öffentlicher konkreter Leistungsbeschreibung und Bekanntmachung

des Verfahrensablaufs.

 

  1. Prüfphase: Prüfung der Angebote durch die Auswahlkommission anhand der Bewertungsmatrix sowie ggf. Auswahlgespräch

 

  1. Abschlussphase: Ergebnisfeststellung und Bestätigung des neuen Trägers durch den JHA

 

Grundlage für die seitens der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage 1) sind folgende  Gesetze, Beschlüsse und Empfehlungen:

  • Konzeptgliederung nach Pedro Graf (Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2007)
  • Empfehlungen der FH Potsdam zur Kooperation des Trägers mit der FH Potsdam
  • Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017 (DS 16/SVV/0615)
  • Beschlussvorlage Novellierung Kita-Finanzierungsrichtlinie (KitaFR) 2017 vom 07.10.2016 (DS 16/SVV/0673)
  • §§ 74 SGB VIII, 14 KitaG

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen beziehen sich nur auf die Kosten des laufenden Betriebs. Diese Aufwendungen sind bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung und in der aktuellen Haushaltsplanung 2017 ff. berücksichtigt und enthalten.

 

Die Grundlage für die Finanzierung der Kindertagestätte bilden die Beschlussvorlagen Kita-Bedarfsplan 2016/2017 (DS 16/SVV/0615) und KitaFR 2017 (DS 16/SVV0673). In der Folge der vorangegangenen Beschlussvorlagen hat der zukünftige Träger der Einrichtung Anspruch auf Finanzierung nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und der KitaBKNV in Ausgestaltung der „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR).

 

Die geplante Einrichtung in der Horst-Bienek-Straße wurde in die Beschlussvorlage Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 (DS 16/SVV/0615) aufgenommen. Mit der Ernennung eines bestimmten Trägers für die Kindertagesstätte sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist in den Planungen des Gesamthaushalts des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie berücksichtigt.

 

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Anlagen

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